Artvollmacht
Artvollmacht - Infos und Rechtsberatung
Eine Artvollmacht ist eine Handlungsvollmacht und legitimiert z.B. Arbeitnehmer, Rechtsgeschäfte im Rahmen ihres täglichen Arbeitsbereiches rechtswirksam auszuführen.
Die Artvollmacht wird üblicher Weise mit dem Arbeitsvertrag erteilt. Die Reichweite der Vollmacht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. einer entsprechenden Vereinbarung. Handelt der Arbeitnehmer über seine Befugnisse hinaus, sind die Regelungen über das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht anzuwenden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich unter Umständen selbst in eigener Person oder macht sich schadensersatzpflichtig, wenn der Arbeitgeber eine Genehmigung des Rechtsgeschäftes verweigert. Streitig ist häufig der Umfang einer solchen Artvollmacht, da diese recht allgemein gehalten sind. Fraglich sind zudem oft die Wirksamkeit einer solchen Vollmacht und deren Schicksal nach einer Kündigung des Arbeitsvertrages.
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