Mindestlohn (2025): So viel Geld steht Ihnen zu
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn – zum ersten Mal überhaupt. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12,82 Euro. Alles, was Sie zum Mindestlohn wissen müssen, finden Sie hier!
- Das Mindestlohngesetz
- Wie wird der Mindestlohn bestimmt?
- Wer bekommt den Mindestlohn?
- Branchenmindestlohn (2025): Was gilt in welcher Branche?
- Mindestlohn im Minijob: Was müssen Sie beachten?
- Mindestlohn Zeitarbeit (2025): Wie viel Geld bekommen Leih- und Zeitarbeiter?
- Gastronomie und Co: Ihr Mindestlohn als Aushilfe
- Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
- Kein Mindestlohn im Praktikum?
- Bekomme ich den Mindestlohn in der Ausbildung?
- Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
- Sonderfall Saisonarbeit: Logiskosten dürfen auf Mindestlohn angerechnet werden
- Mindestlohnrechner (2025): So berechnen Sie Ihr Gehalt
Mindestlohn: Das Wichtigste im Überblick
- Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz festgeschrieben und garantiert.
- Aktueller Mindestlohn: Im Jahr 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro.
- Ausnahmen: Minderjährige, Pflichtpraktikanten und einige andere Personengruppen erhalten prinzipiell keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Das Mindestlohngesetz
Das Mindestlohngesetz garantiert fast jedem Arbeitnehmer im Jahr 2025 einen Mindestverdienst von 12,82 Euro pro Stunde. Es regelt die Höhe des Mindestlohns und verpflichtet Arbeitgeber, diesen auch einzuhalten. Außerdem bestimmt es, dass die Zollverwaltung für die Überprüfung zuständig ist, dass der Mindestlohn auch eingehalten wird. Stellt sie fest, dass ein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt, drohen ihm empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, Teile des Mindestlohns in Naturalien, Gutscheinen oder ähnlichen „Vergütungen“ auszuzahlen. Auch ist es nicht erlaubt, Trinkgelder an den Mindestlohn anzurechnen.
Wie wird der Mindestlohn bestimmt?
Für die Erhöhung des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission (MLK) zuständig. Diese überprüft in Zusammenarbeit mit je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern und mit zwei Wissenschaftlern alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn angepasst werden sollte oder nicht. Diese Vorschläge reicht die Kommission dann bei der Bundesregierung ein – das Mindestlohngesetz sieht das so vor. Die Bundesregierung ist an diesen Vorschlag allerdings nicht gebunden.
Gut zu wissen: Mindestlohn rückwirkend geltend machen
Sie können Mindestlohnansprüche drei Jahre lang rückwirkend geltend machen. Das bedeutet, dass vereinbarte Ausschlussfristen, die den Mindestlohn zu Beginn einmal unterwandert haben, ungültig sind. Sie können sich also drei Jahre lang rückwirkend Ihre Stunden nach damaligem Mindestlohn vergüten lassen.
Wer bekommt den Mindestlohn?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bekommt in Deutschland den Mindestlohn – zumindest fast. Es gibt auch Ausnahmen, die Sie weiter unten im Text finden und für die eigene Regelungen gelten. Von diesen einmal abgesehen muss jede Arbeitsstunde, die in Deutschland 2025 verrichtet wird, mit mindestens 12,82 Euro vergütet werden. Je nach Branche, in der Sie arbeiten, kann dieser aber auch höher sein. Die wichtigsten Regelungen für Angestellte in Deutschland finden Sie hier.
Branchenmindestlohn (2025): Was gilt in welcher Branche?
In einigen Branchen erhalten Sie einen höheren Mindestlohn. Zudem ist dieser in den alten Bundesländern zum Teil etwas höher als in den neuen. Das begründet der Gesetzgeber vor allem mit den höheren Lebenshaltungskosten in Westdeutschland. Dass es z. B. in der Pflegebranche oder der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne gibt, liegt an den gültigen Tarifverträgen. Denn die dort festgelegten Gehaltsregelungen wiegen schwerer als die gesetzlichen Vorgaben. Nur unterschreiten dürfen Sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht.
Für welche Branchen welche Mindestlöhne gelten, sehen Sie hier.
Aus- und Weiterbildung:
Befinden Sie sich in einer Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie bundesweit als pädagogischer Mitarbeiter mindestens 19,37 Euro pro Stunde. Mit Bachelorabschluss erhalten Sie 19,96 Euro.
Dachdeckerhandwerk:
Ungelernte Arbeiter erhalten im Dachdeckerhandwerk bundesweit einen Mindestlohn von 14,35 Euro in der Stunde. Gesellen erhalten im Jahr 2025 16,00 Euro.
Elektrohandwerk:
In der Montage erhalten Sie in ganz Deutschland 14,41 Euro Mindestlohn.
Gebäudereinigung:
Hier unterscheidet sich der Mindestlohn je nachdem, was Sie genau tun. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung erhalten Sie 2025 einen Mindestlohn von 14,25 Euro. Für die Glas- und Fassadenreinigung erhalten Sie etwas mehr, nämlich 17,65 Euro.
Geld- und Wertdienste:
Die Mindestlöhne für Geld- und Wertdienste sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich Außerdem kommt es darauf an, ob Sie im Geld- und Werttransport oder in der Geldbearbeitung arbeiten. Die Branchenmindestlöhne variieren seit 1. August 2023 zwischen 15,13 und 20,64 Euro in der Stunde.
Gerüstbauhandwerk:
Bundeseinheitlich erhalten Sie in dieser Branche seit 01. Oktober 2024 einen Mindestlohn von 13,95 Euro pro Stunde.
Maler- und Lackiererhandwerk:
Als ungelernte Arbeitskraft erhalten Sie bundesweit derzeit 13 Euro pro Stunde, Gesellen verdienen 15 Euro.
Pflegebranche:
Derzeit beträgt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte 15,50 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 16,50 Euro. Wer als Pflegefachkraft arbeitet, erhält 19,50 Euro.
Weitere Erhöhungen in der Pflegebranche sind für den 1. Juli 2025 geplant. Dann steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro.
Wenn der "spezielle Pflegemindestlohn" für Ihr Arbeitsverhältnis nicht greift (etwa wenn Sie als Pflegekraft in einem Privathaushalt angestellt sind), dann gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Schornsteinfegerhandwerk:
Bundesweit erhalten Sie derzeit als Schornsteinfeger einen Mindestlohn von 14,50 Euro.
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:
Die Mindestlöhne für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen variieren je nach regionalem Geltungsbereich, Ausbildung und Tätigkeit. Die Branchenmindestlöhne variieren zum 1. Januar 2025 zwischen 16,51 und 22,39 Euro in der Stunde.
Steinmetz- und Steinhauerhandwerk:
In dieser Branche können Sie bundeseinheitlich mit einem Mindestlohn von 13,35 Euro rechnen.
Gut zu wissen: Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn
Für den gesetzlichen Mindestlohn existieren aber auch Ausnahmen, die Sie weiter unten im Text finden. Diese gelten aber nicht für den tariflich ausgehandelten Mindestlohn. Also auch für Minderjährige und Langzeitarbeitslose kann in gewissen Branchen der Mindestlohn gelten. Hier lohnt sich ein Blick in den für Sie gültigen Tarifvertrag.
Mindestlohn im Minijob: Was müssen Sie beachten?
Den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde erhalten Sie auch, wenn Sie in einen Minijob haben. Wie hoch dieser ist, kann ebenso wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis je nach Branche oder Bundesland variieren. Für Sie persönlich ist der Mindestlohn per se erst einmal positiv, da er Ihnen einen gewissen Stundenlohn garantiert.
Ihr Arbeitgeber muss laut § 17 des Mindestlohngesetzes den Beginn, die Dauer und das Ende Ihrer Arbeitszeit dokumentieren – und zwar jeden Tag. Denn so schließt der Gesetzgeber aus, dass Ihr Arbeitgeber Sie wegen des höheren Stundenverdiensts länger arbeiten lässt und die Überstunden einfach nicht vergütet. Diese Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber dann mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.
Gut zu wissen: Achten Sie darauf, dass Sie insgesamt nicht über die Obergrenze für Minijobs kommen, sonst drohen Ihnen steuerliche Abzüge. Die Minijob-Obergrenze ist an die Erhöhung des Mindestlohns gekoppelt und liegt 2025 bei 556 Euro.
Mindestlohn Zeitarbeit (2025): Wie viel Geld bekommen Leih- und Zeitarbeiter?
Auch wenn Sie in Leiharbeit beschäftigt sind, steht Ihnen ein Mindestlohn zu. Für Leih- oder Zeitarbeiter gilt seit 1. November 2024 ein Mindestlohn von 14,00 Euro. Zum 1. März 2025 ist eine Erhöhung auf 14,53 Euro geplant.
Allerdings gibt es gerade bei der Leih- und Zeitarbeit Tarifverträge, die den Mindestlohn anders regeln. Den gesetzlichen Mindestlohn dürfen Tarifverträge allerdings nicht unterschreiten. Es ist aber möglich, dass der Mindestlohn bzw. die Angleichung an vergleichbare Festangestellte nicht vom ersten Tag an verpflichtend ist. Hier lohnt sich ein Blick in den für Sie und Ihre Branche geltenden Tarifvertrag.
Alles was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen müssen, finden Sie in unserem weiterführenden Artikel Lohn und Gehalt in der Zeitarbeit.
Gastronomie und Co: Ihr Mindestlohn als Aushilfe
Kurz und knapp: Auch wenn Sie als Aushilfe beschäftigt sind, erhalten Sie mindestens 12,82 Euro in der Stunde. Egal in welcher Branche Sie dabei arbeiten. Dabei müssen Sie aber aufpassen, denn häufig arbeiten Sie als Aushilfe auf 556-Euro-Basis (Stand: Januar 2025). Das bedeutet also, dass Sie Ihre Stundenanzahl im Auge behalten sollten, um nicht über diese Grenze zu kommen, da Sie sonst steuerpflichtig werden.
Gerade in der Gastronomie stellt sich häufig die Frage nach dem Mindestlohn. Diesen darf der Arbeitgeber auch nicht mit Trinkgeldern, einem Essen oder Getränken verrechnen. Er ist außerdem in der Pflicht nachzuweisen, dass er Ihnen den Mindestlohn bezahlt hat. Denn da es sich bei einer Aushilfstätigkeit in der Gastronomie häufig um einen Minijob handelt, gelten hier dieselben Regeln, wie für andere Branchen. Tut er dies nicht, handelt es sich um Betrug und er muss im schlimmsten Fall bis zu 500.000 Euro Strafe bezahlen.
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Allerdings ist der Mindestlohn nicht so flächendeckend, wie es den Anschein hat. Denn es gibt viele Ausnahmen und Unterschiede in der Ausgestaltung. Welcher Mindestlohn für Sie gilt, lesen Sie hier.
Kein Mindestlohn im Praktikum?
Das Praktikum ist ein Teil der Berufswelt, bei dem der flächendeckende Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Denn damit Sie auch während des Praktikums den Mindestlohn erhalten gelten bestimmte Regelungen. Dabei sind zunächst zwei Arten von Praktika zu unterscheiden:
- Pflichtpraktika
- Freiwillige Praktika
Anspruch auf den Mindestlohn haben Sie nur, wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum handelt. Während eines Praxissemesters im Rahmen des Studiums oder eines Schnupperpraktikums in der Schule erhalten Sie also keinen Mindestlohn. Außerdem haben nur volljährige Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn.
Aber auch wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, haben Sie nicht automatisch einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Praktikum muss dafür nämlich mindestens drei Monate dauern. Dabei ist die tägliche Arbeitszeit aber nicht von Belang.
Gut zu wissen: Mindestlohn und Volljährigkeit
Bei der Bedingung der Volljährigkeit gibt es eine Ausnahme. Nämlich wenn Sie noch unter 18 sind und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. In diesem Fall haben Sie 2025 für alle nachfolgenden Praktika einen Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde.
Bekomme ich den Mindestlohn in der Ausbildung?
Die gute Nachricht für alle Azubis in Deutschland: Seit 2020 haben auch Auszubildende Anspruch auf Mindestlohn. Im Rahmen der Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte einigten sich Bundestag und Bundesrat auf die Gesetzesänderung. Wer seine Ausbildung 2025 beginnt, der darf sich über einen Mindestlohn von 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr freuen.
Ist das erste Jahr der Ausbildung geschafft, erhalten Azubis gemäß der neuen Mindestlohnvorgabe eine Gehaltserhöhung von 18 Prozent. Im dritten Jahr gibt es 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr Gehalt.
Gut zu wissen: Oft haben Auszubildende während ihrer Berufsausbildung noch einen Anspruch auf Kindergeld. So kommt noch etwas mehr Geld in die Kasse, als nur die Ausbildungsvergütung.
Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Wer länger als ein Jahr bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war, gilt als langzeitarbeitslos. Finden Sie innerhalb dieses Jahres wieder einen Job, ist das für Ihren Anspruch auf Mindestlohn kein Problem. Denn wer innerhalb eines Jahres wieder anfängt zu arbeiten, bekommt 12,82 Euro in der Stunde.
Die Sache sieht aber anders aus, wenn Sie erst nach einem Jahr wieder in den Beruf einsteigen – somit also langzeitarbeitslos waren. Denn das bedeutet, dass sie zunächst keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Das soll Arbeitgeber motivieren auch Menschen, die länger nicht im Beruf waren, einzustellen. Arbeiten Sie allerdings länger als sechs Monate für Ihren neuen Arbeitgeber, erhalten Sie Ihren Anspruch auf Mindestlohn wieder. Das bedeutet, Ihr Gehalt wird – wenn überhaupt noch nötig – auf den Mindestlohn angehoben.
Sonderfall Saisonarbeit: Logiskosten dürfen auf Mindestlohn angerechnet werden
Zwar schreibt das Mindestlohngesetz vor, dass der Mindestlohn nicht im Rahmen von Naturalien – also Essen, Getränke oder beispielsweise Gutscheine – ausbezahlt werden darf. Das trifft auf Saisonarbeiter allerdings nur bedingt zu. Denn hier existiert der einmalige Sonderfall, nach dem Arbeitgeber Kost und Logis ihrer Mitarbeiter mit dem Mindestlohn verrechnen dürfen.
Ein Beispiel:
Sie arbeiten als Erntehelfer und Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung, die ihn 10 Euro täglich kostet. Sie arbeiten den ganzen Juli acht Stunden täglich an 5 Werktagen – 2025 sind das 23 Arbeitstage. Sie erhalten also für Ihren Arbeitseinsatz bei Mindestlohn 2.358,88 Euro brutto. Da Ihr Arbeitgeber diesen Lohn aber mit den Kosten für Logis verrechnen darf, zieht er Ihnen 310 Euro vom Lohn ab. Sie erhalten also für einen Monat Saisonarbeit in diesem Fall 2.048,88 Euro brutto.
Mindestlohnrechner (2025): So berechnen Sie Ihr Gehalt
Um Ihren Mindestlohn zu berechnen, sollten Sie zuerst ein paar Informationen zusammentragen. Wichtig ist nämlich, ob es sich um ein verstetigtes Monatsgehalt handelt oder um ein eine tatsächliche Lohnzahlung nach Stunden.
Bei einem verstetigten Gehalt fließen Überstunden und tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nicht in die Berechnung mit ein. Das führt dazu, dass Sie in einem Monat mit weniger Arbeitstagen den Mindestlohn erhalten, bei mehr Arbeitstagen im Monat allerdings darunter fallen. Der Gesetzgeber akzeptiert allerdings als Grundlage der Berechnung ein verstetigtes Monatsgehalt. Das bedeutet, dass Sie bei einer 40-Stunden-Woche durchschnittlich 26.665,60 Euro im Jahr brutto erhalten müssen, da sonst der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde unterschritten wäre. Es ist Sache Ihres Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich erhalten.
Um Ihre monatlichen Arbeitsstunden zu berechnen, ist folgende Rechnung allgemein akzeptiert und anerkannt:
Monatliche Arbeitsstunden
Monatliche Arbeitsstunden = Wöchentliche Stunden x Wochenfaktor
Für den Wochenfaktor werden einfach die 52 Wochen eines Jahres durch die zwölf Monate eines Jahres geteilt. Durch die Berücksichtigung der Schaltjahre beträgt diese Zahl offiziell 4,35.
Bei einer 38,5-Stunden-Woche ergibt sich hier beispielweise eine monatliche Stundenzahl von 167,48 Stunden. Das bedeutet Sie müssen monatlich mindestens
12,82 Euro pro Stunde x 167,48 Stunden
verdienen, um auf den Mindestlohn zu kommen, also 2.147,09 Euro.
Zuschläge sind grundsätzlich als Bestandteile des Mindestlohns anzuerkennen. Das bedeutet, Sie erhalten beispielsweise bei Nachtarbeit auch inklusive Zuschläge nur 12,82 Euro pro Stunde.
Natürlich können Sie diese Berechnung auch andersherum anstellen. Angenommen Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche und erhalten dafür 2.400 Euro brutto monatlich: Was denken Sie? Fallen Sie unter den gesetzlichen Mindestlohn oder nicht?
Mithilfe der oben genannten Rechnung lässt sich erkennen, dass Sie 174 Stunden pro Monat arbeiten. Nun müssen Sie nur noch Ihr Bruttoeinkommen durch die geleisteten Stunden teilen.
2.400 Euro pro Monat/ 174 Stunden
Sie erhalten also 13,79 Euro in der Stunde und somit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.