Provision: Das gilt bei einer Provisionsvereinbarung

In verschiedenen Bereichen erhalten Vertragspartner immer öfter einen Teil oder sogar die gesamte Vergütung als Provision. Lesen Sie hier alles, was Sie über Provision und Provisionsvereinbarung im Arbeitsrecht wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zur Provision

Was ist Provision? Provision ist die finanzielle Beteiligung an einem vermittelten Geschäft.

Wann erhalte ich Provision? Ansprüche sind bis spätestens zum Ende des Folgemonats abzurechnen.

Wie hoch fällt meine Provision aus? Die Provision ist eine variable Vergütung und wird meist in Prozenten vom erzielten Umsatz berechnet.

Provision: Definition und Bedeutung

Eine Provision im Arbeitsrecht bedeutet die Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem Gewinn, der sich aus Aufträgen generiert, die ein Mitarbeiter für seinen Arbeit- oder Auftraggeber abschließt.

Die Provision ist streng genommen dem Handelsrecht zuzuordnen, da sie zumeist Kaufleute oder Versicherungskaufleute betrifft. Dabei kommt das sogenannte Drei-Personen-Verhältnis zum Tragen: Unternehmer/Auftraggeber – Handelsvertreter/Mitarbeiter – Käufer/Kunde.

Aber auch Arbeitnehmer können auf Provisionsbasis arbeiten, wobei die Rechtsgrundlage zumeist der Arbeitsvertrag ist. Für das Entstehen eines Provisionsanspruches müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis
  • ein Geschäftsabschluss zwischen Arbeitgeber und Kunden
  • ein Ursachenzusammenhang zwischen der Tätigkeit des Arbeitnehmers und dem Geschäftsabschluss
  • ein Geschäft mit Kunden eines bestimmten Bezirks oder mit einem bestimmten Kundenkreis
  • die Ausführung des Geschäfts

Was gilt im Arbeitsrecht?

Bei den Begriffen Provisionsvertrag oder Provisionsvereinbarung handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, dessen Vergütungsanspruch vollständig oder zum Teil erfolgsbasiert ist. Meist ist die Höhe der Vergütung beim Provisionsvertrag als bestimmter Prozentsatz geregelt. Dieser ergibt sich in der Regel aus dem für den Arbeitgeber im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit erwirtschafteten Gewinn oder erbrachten Umsatz.

Streitigkeiten gibt es im Rahmen von Provisionsverträgen dabei häufig über die Voraussetzungen des Entstehens des Provisionsanspruches und über die Höhe der Provision. Als Anspruchsgrundlagen kommen verschiedenste vertragliche und gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Insbesondere bei Handelsvertretern, Verkäufern und Speditionen finden sich Provisionsregelungen. Dabei ist jedes Problem und jeder Provisionsvertrag individuell, so dass hier allgemeine Ausführungen eher verwirren als helfen. Grundsätzlich ist für das Entstehen des Provisionsanspruches der erfolgreiche Abschluss des vermittelten Geschäftes notwendig. Lediglich Ansprüche auf Ersatz von notwendigen Aufwendungen können bereits vorher entstehen.

Wann erhalte ich eine Provision?

Der nach § 87 Handelsgesetzbuch entstandene Anspruch auf Provision wird am letzten Tag des Monats fällig. Diese Ansprüche sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des Folgemonats abzurechnen. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat, kann aber vertraglich auf drei Monate gestreckt werden. Der Provisionsanspruch wird mithin spätestens am Ende des Monats fällig, der dem Monat der Ausführung folgt, oder - sofern der Abrechnungszeitraum auf drei Monate gestreckt wurde - spätestens am Ende des vierten Monats nach der Ausführung. Verzug tritt erst bei einer Mahnung ein, da die Leistung nicht kalendermäßig bestimmt ist.

Verfallfristen für den Anspruch laufen zumeist ab Fälligkeit. Das bedeutet, dass Sie nicht unbegrenzt Zeit haben, Ihre Provision einzufordern. Weigert sich der Arbeitgeber für die Abrechnung einen Buchauszug zu erteilen oder bestehen objektiv begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszuges, so können Sie Einsicht in die Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen verlangen.

Doch Achtung: Die Verjährungsfrist für das Einsichtsrecht beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Buchauszug erteilt worden ist.

Provision berechnen: Wie hoch ist meine Provision?

Im Unterschied zu einer Tantieme, einer Gratifikation, einer Prämie oder einer Bonifikation wird die Provision als variable Vergütung, oftmals neben einem Festgehalt, anhand spezifischer Provisionsmodelle leistungsbezogen gewährt, die zumeist in Prozenten vom erzielten Umsatz berechnet wird.

Wie oben beschrieben, erhalten Sie auch eine Provision, wenn diese nicht explizit vertraglich festgeschrieben ist. Wie hoch diese dann ist, hängt davon ab, um welches Geschäft es sich dabei handelt. Die Höhe der Provision orientiert sich dabei dann an der Provisionshöhe eines vergleichbaren Geschäftes. Sie darf nicht zu hoch sein, aber auch nicht unangemessen niedrig. Hier entstehen häufig Unsicherheiten – denn wer weiß schon genau was angemessen ist und wie hoch Vergleichsprovisionen ausgefallen sind. Hier helfen Ihnen die erfahrenen selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline schnell und unkompliziert am Telefon weiter.

Gut zu wissen: Bei einer Provisionszahlung sollten Sie bedenken, dass eine Provision grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist.

Welche Arten der Provision gibt es?

Rein rechtlich gesehen ist die Provision ein Feld, auf dem es viele Unterscheidungen gibt. Zwar ist im Volksmund in der Regel klar, wenn jemand von Provision spricht, was gemeint ist. Allerdings gibt es hier arbeitsrechtlich mehrere Arten zu unterscheiden, die auch unterschiedliche, rechtliche Folgen mit sich bringen können. Die wichtigsten Arten einer Provisionsvereinbarung lauten:

Abschlussprovision

Eine Abschlussprovision erhalten Sie, wenn sie ein Geschäft mit einem Kunden abschließen oder vermitteln. Dabei erhalten Sie einmalig Geld vom Arbeitgeber, das dieser aber auch in Teilbeträgen an Sie ausbezahlen kann. Allerdings ist es in der Praxis häufig so, dass Sie den Betrag erst nach einer Mindestlaufzeit des vermittelten Vertrags erhalten. Besteht dieser aber nicht über die vereinbarte Dauer, erhalten Sie dennoch anteilig zur Bestandszeit eine Abschlussprovision.

Verlängerungsprovision

Eine Verlängerungsprovision erhalten Sie dann, wenn Ihr Kunde einen Mehrjahresvertrag nach der Hälfte der vereinbarten Laufzeit verlängert.

Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Provisionsarten

  • Courtage oder Maklerprovision
  • Erneuerungsprovision
  • Bestandsprovision
  • Dynamikprovision
  • Einmalprovision
  • Zuführungsprovision
  • Superprovision
  • Bearbeitungsprovision

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