Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub für die Hochzeit?

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Sonderurlaub Hochzeit: Gibt es Urlaubsanspruch bei einer Heirat?

Ihre Hochzeit steht bald an? Gratulation! Jetzt stellt sich die Frage nach einem Sonderurlaub für die Hochzeit. Zwar gibt es keine eindeutige gesetzliche Grundlage für einen Urlaubsanspruch bei der eigenen Hochzeit, doch unter Umständen können Sie dennoch Sonderurlaub beanspruchen.

Das Gesetz und auch zahlreiche Tarifvertragsvereinbarungen schweigen sich über das Thema aus und erklären die eigene Hochzeit nicht explizit zum Grund für bezahlten Sonderurlaub.

Dennoch wird der eher schwammige Gesetzestext meist arbeitnehmerfreundlich ausgelegt: In der Praxis dürfen die meisten Beschäftigten mit einem zusätzlichen freien Tag für die Hochzeit rechnen.

Wenn es um Sonderurlaub geht, wird meist direkt § 616 BGB zitiert, in dem die Konditionen für eine vorübergehende Verhinderung bei fortlaufender Bezahlung festgelegt sind. Demnach darf ein Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit fernbleiben, wenn er durch „einen in seiner Person liegenden Grund und ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“.

Bestimmte Beispiele werden im BGB nicht genannt, was bei vielen Arbeitnehmern zu Unklarheiten führt. Zusätzlich dazu gewährt das Gesetz nur für einen kurzen Zeitraum Anspruch auf Fernbleiben von der Arbeit, nämlich genaugenommen nur solange bis der Grund der Verhinderung nicht mehr gegeben ist. Würde man den Paragraphen also streng auslegen, würde das bedeuten, dass das frisch vermählte Ehepaar direkt nach der Trauzeremonie wieder am Arbeitsplatz erscheinen müsste.

Die ständige Rechtsprechung sieht dies allerdings nicht so eng und entscheidet meist für den Arbeitnehmer. Ein Grund dafür ist, dass der gesellschaftliche Wert der Eheschließung nicht herabgesetzt werden soll: Beschäftigten soll die Gelegenheit gegeben werden, den feierlichen Anlass ordentlich zu zelebrieren, weshalb den meisten Arbeitnehmern ein Sonderurlaubsanspruch von einem freien Tag zugestanden wird.

Bevor sich Arbeitnehmer nun ein Herz fassen und beim Chef Sonderurlaub beantragen, sollte noch ein genauer Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag geworfen werden. Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht, § 616 BGB darin genauer zu definieren oder sogar gänzlich auszuschließen. Enthält Ihr Vertrag eine entsprechende Ausschlussklausel, müssen Sie wohl oder übel auf Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen. Auch die Betriebsvereinbarung – also der Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen wird – kann Aufschluss über Ihre spezifischen Sonderurlaubsansprüche geben.

Sonderurlaub Hochzeit: Beratung durch einen Anwalt

Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder doch § 616 BGB? Wenn Sie sich unsicher sind, was bei Ihnen greift und ob Ihnen der Sonderurlaub für die Hochzeit – sei es Ihre eigene oder die von nahen Verwandten – zusteht, können Sie die telefonische Rechtsberatung nutzen. Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG analysieren Ihre individuelle Situation und klären Sie über Ihre Rechtsansprüche auf. Zusätzlich dazu geben Sie Ihnen wichtige Tipps für das Gespräch mit dem Chef.

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Die Verhandlung mit dem Chef: Kann ich mich auf Vergleichswerte berufen?

Wer Sonderurlaub bei einem Trauerfall oder bei einem betriebsbedingten Umzug geltend machen will, kann im Gespräch mit dem Chef auf gängige Tarifverträge hinweisen, die beispielsweise für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst gelten. In diesen ist für viele Anlässe genau festgelegt, welche Sonderurlaubsansprüche die Angestellten genießen.

Anders ist dies bei Hochzeiten: In den meisten Tarifverträgen – darunter der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) – rechtfertigt die eigene Eheschließung nicht explizit eine bezahlte Freistellung.

Allerdings weist der TVöD, auf den sich viele Angestellte bei solchen Verhandlungen berufen, eine zusätzliche Klausel auf, die bei anderweitigen Anlässen gilt. So kann der Arbeitgeber seinen Angestellten „in sonstigen dringenden Fällen“ (TVöD § 29 Abs. 3) ein bis drei Tage bezahlt freistellen. Ob eine Hochzeit einen solchen „sonstigen dringenden Fall“ darstellt, ist umstritten: Während der Paragraph häufig so ausgelegt wird, verweist die Gegenseite darauf, dass es einen Grund haben muss, dass der Sonderurlaub bei Eheschließung im TVöD eben nicht explizit aufgeführt ist.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie rein rechtlich gesehen keinen expliziten Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für Ihre Hochzeit haben. Wird § 616 BGB in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag aber nicht ausgeschlossen, können Sie Ihren Chef darauf hinweisen, dass die ständige Rechtsprechung einen freien Tag für die eigene Hochzeit als durchaus angemessen erachtet. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, können Sie zunächst diesen kontaktieren und nachfragen, wie der Sachverhalt in der Vergangenheit gehandhabt wurde. Hat Ihr Chef Ihren Kollegen und Kolleginnen Sonderurlaub für die Hochzeit genehmigt, kann es sein, dass die Regelung bereits in die sogenannte betriebliche Übung übergegangen ist. Ist dies der Fall, kann Ihr Chef bei Ihnen keine Ausnahme machen: Der bezahlte Sonderurlaub steht Ihnen dann zu.

Sonderurlaub: Die häufigsten Rechtsfragen

  • Im Erholungsurlaub geheiratet: Kann ich den Sonderurlaub nachträglich einfordern?

    Wenn Sie während Ihres regulären Erholungsurlaubs geheiratet haben, können Sie den Sonderurlaub nicht nachträglich einfordern. Das gilt selbst dann, wenn Ihnen der zusätzliche freie Tag laut Arbeitsvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zugestanden hätte.

    Dasselbe gilt, wenn Sie an einem Feiertag oder am Wochenende heiraten, an welchem Sie sowieso nicht hätten arbeiten müssen. Sie können dann nicht zur Ihrem Chef gehen und ihn darum bitten, einfach den darauffolgenden Montag statt den eigentlichen Tag der Eheschließung frei zu bekommen.

  • Gibt es Sonderurlaub für eine Hochzeit bei Gleitzeit?

    Wenn Ihr Arbeits- oder Schichtplan nicht fix ist, sondern Sie über Ihre Arbeitszeit durch eine Gleitzeitregelung verhältnismäßig frei bestimmen können, sieht es mit dem Sonderurlaubsanspruch eher schlecht aus. Immerhin ist es Ihnen aufgrund der Regelung möglich, Ihre Arbeitszeit so zu legen, dass privaten Verpflichtungen auch außerhalb der Kernarbeitszeit nachgekommen werden kann.

  • Gibt es Sonderurlaub für die Hochzeit von nahen Verwandten?

    Auch hier entschieden Arbeitsgerichte in der Vergangenheit häufig zugunsten des Arbeitnehmers – allerdings nur dann, wenn es sich tatsächlich um nahe Verwandte handelt. Es muss jedoch angemerkt werden, dass dabei in der Regel die Weiterzahlung des Lohns wegfällt. Bezahlten Sonderurlaub werden deshalb nur die wenigsten Arbeitgeber genehmigen. Einen Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub hingegen sollte Ihr Chef eher wohlwollend prüfen, statt ihn direkt abzulehnen.

    Heiraten also Ihre Eltern oder Ihre Kinder, können Sie unter den oben genannten Bedingungen einen Antrag auf Sonderurlaub stellen, auch wenn dieser in den meisten Fällen nicht vergütet wird. Heiratet hingegen die beste Freundin oder ein Cousin stehen Ihre Chancen auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub eher schlecht.

  • Sonderurlaub für die silberne oder goldene Hochzeit?

    Auch eine silberne oder goldene Hochzeit will gebührend gefeiert werden, weshalb die Arbeitsgerichte sich auch in diesem Fall häufig auf die Seite der Arbeitnehmer stellen. Im Allgemeinen wird ein freier Tag als gerechtfertigt angesehen. Selbst wenn die Eltern ihre goldene Hochzeit feiern, erachten Arbeitsgerichte dies regelmäßig als Grund für einen Tag Sonderurlaub.

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