Elternteilzeit: Kostenloses Muster und wichtige Fragen zu Ihrem Anspruch
Als Elternteilzeit gilt die Phase, in der Sie während Ihrer Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die Elternteilzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber. Sie erhalten auch während dieser Zeit Elterngeld oder ElterngeldPlus. Lesen Sie hier alles, was sie über die Elternteilzeit wissen sollten.
Elternteilzeit: Das Wichtigste im Überblick
- Antrag auf Elternteilzeit: Sie müssen die Elternteilzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
- Anspruch auf Elternteilzeit: Alle Arbeitnehmer, die schon länger als sechs Monate in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, dürfen Elternteilzeit beanspruchen.
- Urlaub in der Elternteilzeit: Sie haben denselben Urlaubsanspruch in der Elternteilzeit wie jeder andere Teilzeitangestellte.
Wenn Sie sich in Elternzeit befinden und sich etwas dazuverdienen möchten, haben Sie die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Zum einen ist der Anspruch auf Elternteilzeit an die Situation des Betriebes und des Arbeitsverhältnisses geknüpft. Zum anderen ist die Anzahl der Wochenstunden für Ihren Anspruch auf Teilzeit entscheidend. Doch eins nach dem anderen.Fragen weiter.
Wie beantrage ich Elternteilzeit?
Um Elternteilzeit beanspruchen zu können, müssen Sie diese schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Ein Gespräch oder eine E-Mail reichen also nicht aus. Das Gesetz sieht vor, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen über eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einigen sollen.
Haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Elternteilzeit, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber diese aber nicht verwehren – außer es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen. Zum Beispiel könnte Ihre Arbeitsstelle ja nur in Vollzeit für den Arbeitgeber wirtschaftlich tragbar oder die Sicherheit im Betrieb durch Teilzeitarbeit gefährdet sein. Aber das muss er Ihnen innerhalb von vier Wochen mitteilen, falls Sie Elternteilzeit vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes beantragt haben – und innerhalb acht Wochen, wenn sie Sie dies zwischen dem vierten und achten Lebensjahr Ihres Kindes getan haben. Tut er dies nicht oder zu spät, gilt Ihr Antrag als angenommen.
Es gelten aber auch Fristen für Sie. Wollen Sie für den Zeitraum vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes in Elternteilzeit arbeiten, so müssen Sie diese 7 Wochen vorher beantragen. Zwischen dem vierten und dem achten Lebensjahr sogar 13 Wochen im Voraus.
Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz eines rechtlichen Anspruchs keine Elternteilzeit gewähren und gibt es keine dringenden betrieblichen Gründe, die dagegen sprechen, bleibt Ihnen noch der Gang vor das Arbeitsgericht.
Besteht ein rechtlicher Anspruch und gibt es keine Gründe, die aus Sicht des Arbeitgebers gegen die Elternteilzeit sprechen, ist der Antrag reine Formsache – aber trotzdem nötig. Ein Musterantrag für Elternteilzeit sieht folgendermaßen aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar von ... bis .... Ich möchte ... Wochenstunden arbeiten und beantrage hiermit Ihre Zustimmung.
Folgende Aufteilung meiner Arbeitszeit wäre wünschenswert:
Montags: Von … bis … Uhr
Dienstags: Von … bis … Uhr
Mittwochs: Von … bis … Uhr
Donnerstags: Von … bis … Uhr
Freitags: Von … bis … Uhr
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Kostenloses Muster "Elternteilzeit beantragen" zum Download
Wann habe ich Anspruch auf Elternteilzeit?
Prinzipiell hat zwar jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Elternteilzeit.
Diesen Anspruch können Sie aber nur wahrnehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mindestens 15 Angestellte.
- Sie sind bereits seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt.
- Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen Ihre Elternteilzeit.
- Sie reichen den Antrag auf Elternteilzeit rechtzeitig ein.
Wenn alles zutrifft, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber die Elternteilzeit nicht verweigern. Sollte das nicht der Fall sein, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen natürlich trotzdem eine Elternteilzeit ermöglichen. Sie haben nur rein rechtlich darauf keinen Anspruch.
Allerdings sind auch an Sie als Mitarbeiter zwei Anforderungen gestellt, die Sie erfüllen müssen damit Sie die Elternteilzeit auch tatsächlich rechtmäßig beanspruchen können. Zum einen müssen Sie für mindestens zwei Monate am Stück in Teilzeit arbeiten. Das liegt einfach daran, dass Ihrem Arbeitnehmer durch Ihren Teilzeitantrag natürlich bürokratischer und organisatorischer Aufwand entsteht. Zum anderen dürfen Sie während der Elternteilzeit nicht weniger als 15 Stunden und nicht mehr als 30 Stunden durchschnittlich pro Woche arbeiten.
Gut zu wissen: Arbeitszeit nach der Elternteilzeit
Ist Ihre Elternzeit vorbei, haben Sie danach kein Recht darauf in Teilzeit weiter zu arbeiten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes in Vollzeit gearbeitet haben. Zwar lassen hier viele Arbeitgeber mit sich reden, es gilt rechtlich allerdings derselbe Arbeitsvertrag wie vor der Geburt.
Wie viel Urlaub steht mir während der Elternteilzeit zu?
Während Sie sich in Elternteilzeit befinden, erlangen Sie ganz normal einen Urlaubsanspruch. Dieser bemisst sich anhand der Anzahl der Tage, die Sie wöchentlich an Ihrem Arbeitsplatz verbringen – nicht anhand der Stunden, die Sie täglich arbeiten.
Urlaubsanspruch in Elternteilzeit
Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächlich gearbeitete Tage = Urlaubsanspruch in Elternteilzeit
Arbeiten Sie also fünf Tage in der Woche à drei Stunden, steht Ihnen mehr Urlaub zu, als würden Sie drei Tage die Woche à fünf Stunden arbeiten.
Dabei werden die Urlaubstage zugrunde gelegt, die auch Ihre Kollegen erhalten.
Rechenbeispiel:
Ihre Kollegen erhalten 25 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Sie arbeiten nun in Elternteilzeit am Montag, Dienstag und Donnerstag – also drei Tage in der Woche. Ihnen stehen somit 15 Urlaubstage. Wieso? Die Rechnung lautet dann nämlich 25 / 5 x 3 = 15.
Gut zu wissen: Urlaub nur für Arbeitstage
Sie müssen in Teilzeit natürlich nur Urlaub für die Tage nehmen, an denen Sie tatsächlich arbeiten. Arbeiten Sie hier wie in unserem Beispiel nur Montag, Dienstag und Donnerstags müssen Sie natürlich keine Urlaubstage für Mittwoch und Freitag opfern, wenn Sie eine ganze Woche Urlaub haben möchten.
Tipp: Wenn Sie in Elternteilzeit arbeiten und Urlaub nehmen möchten, verbrauchen Sie besser erst den Urlaubsanspruch, den Sie durch die Teilzeittätigkeit erworben haben. Denn anders als der Resturlaub vor ihrer Elternzeit, verfällt dieser zum Ende des Jahres oder spätestens zum 31. März des Folgejahres – je nach Arbeitsvertrag.
In unserem weiterführenden Ratgeber finden Sie alles, was Sie sonst noch über Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit wissen müssen.
Gehalt und Elterngeld: Wie sieht es finanziell in der Elternteilzeit aus?
Wenn Sie in Elternteilzeit arbeiten wollen, sollten Sie aber beachten, dass Ihr erzieltes Einkommen auf das Elterngeld entsprechend angerechnet wird. Sie erhalten, je nach Einkommen, 65 bis 67 Prozent der Differenz zwischen Ihrem Vollzeitnettoeinkommen und Ihrem Teilzeiteinkommen.
Beispiel:
Sie verdienen in Ihrer Vollzeitanstellung 2.600 Euro brutto im Monat. Während der Elternteilzeit verdienen Sie 1.300 Euro brutto. Ihr Elterngeld berechnet sich wie folgt:
65% x (2.600€ -1.300€) = 845€
Ihnen stehen pro Monat also 2.145€ zur Verfügung, 1.300€ aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung und 845€ Elterngeld.
Hier kann ein Antrag auf ElterngeldPlus sinnvoll sein, um das höchstmögliche Geld während Ihrer Elternteilzeit zu erhalten. Denn hier erhalten Sie zwar nur die Hälfte des Elterngelds, dafür aber doppelt so lange. ElterngeldPlus können Sie aber nur dann beantragen, wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde.
Wie Sie ElterngeldPlus beantragen, ufinden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber Elterngeld und ElterngeldPlus.