Fahrtkostenpauschale (2025): Mit der Pendlerpauschale die Fahrtkosten zurückbekommen

Der tägliche Weg zur Arbeit kostet die meisten Arbeitnehmer nicht nur sehr viel Zeit und Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Einen Teil davon können Sie sich nachträglich aber wieder zurückholen: und zwar über die Pendlerpauschale bei Ihrer Steuererklärung. Wie genau das geht und welche Angaben Sie machen müssen, erfahren Sie hier

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist unter mehreren Namen bekannt: Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale. Diese Begriffe bedeuten aber dasselbe: Sie können Steuern sparen.

Der tägliche Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit, weshalb Sie ihn leider auch nicht bezahlt bekommen. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten – oder auch eine Zuzahlung – durch den Arbeitgeber besteht ebenfalls nicht. Durch die Pendlerpauschale haben Sie als Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, sich einen Teil der durch den täglichen Weg zur Arbeit entstandenen Kosten wieder zurückzuholen – und zwar bei Ihrer Steuererklärung. Ihre Fahrtkosten können Sie als Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit ansetzen (§ 9 Abs. 1-4 Einkommenssteuergesetz). Das bedeutet: Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen durch die Pendlerpauschale mindern.

Anspruch auf die Entfernungspauschale hat prinzipiell jeder Arbeitnehmer, dabei ist es (fast) egal mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit kommen – mit dem eigenen Auto, dem Firmenwagen, Bus, Bahn, Fahrrad oder sogar zu Fuß.

Formel: So berechnen Sie die Pendlerpauschale

Es gilt: Pro Arbeitstag können 30 Cent für jeden vollen Kilometer der einfachen und kürzesten Strecke pauschal berechnet werden. Um Fernpendler angesichts der hohen Spritpreise zu entlasten, können erstmalig mit der Steuererklärung 2022 ab dem 21. Kilometer 38 Cent angesetzt werden. (Dies gilt vorläufig befristet bis 2026. Danach soll die alte Fernpendlerpauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer wieder greifen.)

Entfernungspauschale = Zahl der Arbeitstage x 0,30 Euro bzw. 0,35 bzw. 0,38 Euro x Entfernungskilometer

Gut zu wissen: Fahren Sie an einem Tag zur Arbeitsstelle hin und erst an einem anderen zurück, können Sie unter Umständen nur die Hälfte der Entfernungspauschale ansetzen. Also nur 0,15 Euro pro Kilometer. So urteilte das Bundesfinanzgericht im Falle eines Flugbegleiters, der aufgrund der weiten Entfernung von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte manchmal erst am folgenden Tag wieder nach Hause fuhr (Urteil vom 6.02.2020, Az. V R 36/19; V R 30/19).

Übersicht: Wann gilt welche Fernpendlerpauschale?

Die Fernpendlerpauschale wurde zunächst von 30 Cent auf 35 Cent erhöht, dann aber angesichts der hohen Energiepreise erneut nach oben korrigiert. Dies kann zu Verwirrungen führen, weshalb Sie hier einen Überblick darüber finden, wann welche Fernpendlerpauschale greift:

  • Steuererklärung bis einschließlich 2020: 30 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Steuererklärung für das Jahr 2021: 35 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Steuererklärung für die Jahre 2022 bis 2026: 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs gilt weiterhin die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer.

Grundsätze der Entfernungspauschale

Die Berechnung des Betrags, den Sie tatsächlich an Werbungskosten über die Pendlerpauschale geltend machen können, ist eigentlich relativ einfach – ein paar Grundsätze müssen Sie allerdings beachten.

Anzahl der Arbeitstage

Geltend machen können Sie nur die Tage, an denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. Urlaubs- und Krankheitstage zählen da selbstverständlich nicht dazu. Bei einer Fünf-Tage-Woche werden maximal 230 Tage anerkannt, bei einer Sechs-Tage-Woche maximal 280. Einen Anspruch auf diese Höchstanzahl haben Sie jedoch nicht.

Berechnung der Entfernungskilometer

Die Strecke zur Arbeit müssen Sie zwar zweimal täglich fahren – hin und zurück – ansetzen dürfen Sie allerdings nur die einfache und kürzeste Strecke. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach einen Umweg machen können, um mehr Kilometer mit einer weiteren Strecke anzusetzen – außer, Sie können tatsächlich nachweisen, dass eine längere Strecke verkehrsgünstiger ist und Sie diese deshalb regelmäßig gefahren sind. Zählen dürfen Sie jeden vollen Kilometer. Wenn Sie also 16,7 km zur Arbeit fahren müssen, können Sie 16 km ansetzen.

Tipp: Die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte können Sie zum Beispiel über Google Maps herausfinden. Die Mitarbeiter im Finanzamt prüfen die Strecke auf gleiche Weise nach.


Berechnungsbeispiel

Wenn Sie an 215 Tagen im Jahr arbeiten und 16 km zur Arbeit fahren, berechnet sich der Betrag, den Sie als Werbungskosten ansetzen können folgendermaßen:

215 x 0,3 Euro x 16 Kilometer = 1.032 Euro

Das Finanzamt zieht also 1.032 Euro von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab, wenn Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben.


Deckelung der Pendlerpauschale

Für die Entfernungspauschale gibt es einen Höchstbetrag. Wenn Sie Ihre Fahrkosten ausschließlich über die Pauschale gelten machen, können Sie maximal 4.500 Euro als Werbungskosten abziehen (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).


Beispiel: Wenn Sie an 230 Tagen mit dem Zug zur Arbeit pendeln und Ihre Arbeitsstätte 100 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt liegt, berechnet sich die Pendlerpauschale wie folgt: (20 x 0,3 Euro) + (80 x 0,38 Euro) x 230 = 8.372 Euro, maximal jedoch 4.500 Euro


Der Maximalbetrag gilt allerdings nicht, wenn Sie für Ihren Arbeitsweg nachweislich einen Pkw benutzen – egal ob einen eigenen oder einen, der Ihnen zur Fahrt überlassen wurde. In diesem Fall könnten Sie die Fahrtkosten in der gesamten Höhe von 6.900 Euro als Werbungskosten abziehen. Ähnliches gilt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn Sie nachweisen können, dass die Kosten für Ihre Fahrtkosten höher waren, können Sie auch die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen. Dafür müssen Sie allerdings großen Aufwand betreiben und sämtliche Belege sammeln. Wenn Ihr Arbeitsweg relativ kurz ist, lohnt sich das deshalb in der Regel nicht.

Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften können sich für Pendler doppelt lohnen – vor allem, wenn Sie häufig selbst am Steuer sitzen. Denn obwohl die Fahrtkosten durch Fahrgemeinschaften reduziert werden, können alle Mitfahrer die vollen 30/35/38 Cent Pendlerpauschale pro Kilometer ansetzen. Berechnen können Sie allerdings auch nur die einfache und kürzeste Strecke.

Umwege, die entstehen, wenn Sie Ihre Mitfahrer abholen, können Sie demnach also nicht hinzurechnen.

Die Deckelung von 4.500 Euro gilt dabei nur, wenn Sie Mitfahrer sind – nicht, wenn Sie selbst fahren. Deshalb lohnt es sich bei sehr langen Arbeitswegen auch, die Beträge unabhängig voneinander zu berechnen. Berechnen Sie dabei zuerst den Betrag für die Tage, die Sie als Beifahrer zur Arbeit kamen und danach den Betrag für die Tage, die Sie selbst Fahrer waren und für die es keinen Höchstbetrag der Pendlerpauschale gibt. Am Ende addieren Sie dann die beiden Beträge.

Gut zu wissen: Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und Sie deshalb überhaupt keine Benzinkosten haben, können Sie die Pendlerpauschale ansetzen. Das gilt, wenn Sie Ihren Firmenwagen mittels der Ein-Prozent-Regelung versteuern.


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