Montage: Muss der Arbeitgeber Auslöse zahlen?

Als Montage oder Montagearbeiten werden im Arbeitsrecht üblicherweise Arbeiten auf auswärtigen Baustellen beschrieben, die im Regelfall über einen längeren Zeitraum andauern. Streitig ist dabei häufig, ob und in welchem Umfang eine "Auslöse" zu zahlen ist und wie die notwendigen Fahrtzeiten abzurechnen sind.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Auslöse bei Montage: Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag!

Auslöse bei Montage: Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag!

Hinsichtlich der Auslöse gibt es keine gesetzliche Regelung. Solche Leistungen fallen daher nur dann an, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart worden sind. Hinsichtlich der Höhe gibt es vom Bundesfinanzministerium klar definierte Höchstsätze, die festlegen bis zu welcher Höhe Auslösezahlungen steuerunschädlich sind. Daraus kann jedoch weder ein grundsätzlicher Anspruch auf Auslöse noch eine bestimmte Summe hergeleitet werden.

Bei Fehlen einer pauschalierten Erstattungsvereinbarung beschränkt sich die Erstattungspflicht des Arbeitgebers auf die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

Wie werden die Fahrtkosten bei der Montage verrechnet?

Anders sieht es bei den Fahrtkosten aus: Während die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb der Arbeitnehmer zu tragen hat, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die durch die Zuweisung eines anderen - auswärtigen - Arbeitsplatzes entstehen. Auch können die Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkannt werden.

Um Streitigkeiten in diesen Fällen zu vermeiden enthalten die Tarifverträge sowie die Arbeitsverträge oft klarstellende Regelungen, wie in diesen Fällen zu verfahren ist. Diese Regelungen sind dann anzuwenden.

Montage: Beratung durch einen Anwalt

Ihr Arbeitgeber will Sie gegen Ihren Willen auf Montage schicken? Oder gibt es Streitigkeiten in Bezug auf die Auslöse oder darauf, wie Ihre Fahrtkosten verrechnet werden? In solchen Fällen helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG einfach und schnell per Telefon oder E-Mail weiter. Schildern Sie Ihr Problem und schon erhalten Sie eine rechtlich fundierte Ersteinschätzung sowie rechtssichere Tipps zum weiteren Vorgehen.


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