Was passiert mit Überstunden nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung, egal ob fristmäßig oder fristlos erfolgt, haben Sie Anspruch darauf, sich Ihre Überstunden abgelten zu lassen – auf welche Weise, steht in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Kündigung beachten müssen, um Ihren Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden geltend zu machen.
Kann ich mir meine Überstunden auszahlen lassen?
Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, egal ob vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber, gilt die im Arbeitsvertrag festgesetzte Überstundenregelung. Der Arbeitgeber kann dabei festlegen, ob geleistete Überstunden bei einer Kündigung sofort ausbezahlt werden oder ob der Arbeitnehmer diese in Form von Freizeit bekommt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Unternehmen früher verlassen kann. In diesem Fall würden die Überstunden in extra Urlaubstage umgewandelt werden. Die Option, das Unternehmen früher zu verlassen ist nur möglich, wenn die Kündigung mit einer Kündigungsfrist ausgesprochen wurde. Bei einer fristlosen Kündigung fällt diese Möglichkeit selbstverständlich weg. Wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung dazu gibt, wie nach einer Kündigung mit aufgebauten Überstunden umgegangen werden soll, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Einzelvereinbarung treffen.
Um sich Ihre Überstunden auszahlen zu lassen ist es dringend notwendig, dass Sie einen Beleg für die tatsächlich geleisteten Überstunden haben. Klagen auf Überstundenabgeltung scheitern häufig an dem fehlenden Nachweis der Überstunden oder auch an dem fehlenden Nachweis darüber, ob die Überstunden vom Chef angeordnet oder wenigstens gebilligt worden sind. Sie sollten aus diesem Grund dringend darauf achten, dass Ihre zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto oder ähnlichem notiert werden. Nur so können Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung der Überstunden auch geltend machen.
Überstunden werden, solange es keine Regelung zu einem Überstundenzuschlag im Arbeitsvertrag gibt, mit Ihrem normalen Stundenlohn vergütet.
Worauf muss ich achten?
Bei einer Kündigung oder insbesondere beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages des Arbeitsverhältnisses wird dem aus dem Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmer oft eine sogenannte Ausgleichsquittung vorgelegt. Mit dieser werden nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis entstanden sind als abgegolten erklärt – auch Ihre Überstunden!
Daher ist bei solchen Ausgleichsquittungen Vorsicht angesagt. Wenn Sie diese unterschreiben, verzichten Sie rechtwirksam auf alle Ansprüche, die sich aus Ihren Überstunden ergeben haben. Sie können sie sich dann nicht mehr auszahlen lassen oder in Freizeit umwandeln! Halten Sie lieber Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt, bevor Sie die Ausgleichsquittung unterschreiben. Unter der 0900-1 875 006 776 erreichen Sie täglich von 7 bis 11 einen selbstständigen Anwalt. Sie brauchen keinen Termin sondern können sich direkt Tipps für Ihr weiteres Vorgehen einholen oder die Ausgleichsquittung prüfen lassen.
Ein Beispiel dafür, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich nach einer Kündigung Ihre Überstunden auszahlen lassen wollen, zeigt ein Fall aus unserem Email-Beratungs-Service exemplarisch: Überstunden werden nach Kündigung nicht ausbezahlt