Bruttogeschossfläche: Welche Regelungen gelten?
Die Bruttogeschossfläche ist ein Begriff aus dem deutschen Bau - und -planungsrecht. Lesen Sie hier alles, was Sie über die Bruttogeschossfläche wissen müssen.
Rechtliche Grundlagen
Gem. § 20 BaunutzungsVO gelten als Vollgeschosse Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Häufig wird die Bruttogrundfläche mit der Bruttogeschossfläche gleichgesetzt.
Gemeint ist hierbei die Gesamtheit aller einzelnen Geschossflächen, die sich aus den Außenabmessungen der jeweiligen Geschosse ergibt. Zu berücksichtigen sind bei der Ermittlung der Bruttogeschossfläche insbesondere auch der Verputz und die Außenverkleidungen oder sonstiges Vormauerwerk. Anders verhält sich die Berechnung der Bruttogeschossfläche bei Dachgeschossen mit Dachschrägen. Da in diesem Fall nicht die volle Grundfläche genutzt werden kann, ist die Geschossfläche im Rahmen einer Berechnung entsprechend zu reduzieren.
Noch Fragen? Wir helfen!
Für Fragen zur Bruttogeschossfläche im Allgemeinen oder zu entsprechenden Einzelheiten stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.