Erbschaftsvollmacht
Erbschaftsvollmacht - Infos und Rechtsberatung
Erbschaftsvollmacht ist eine Vollmacht, die der Erblasser über den Tod hinaus erteilt(transmortale Vollmacht).
Normalerweise erlischt eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht automatisch mit dem Tod. Hiervon abweichend kann der Erblasser durch eine Erbschaftsvollmacht anordnen, dass eine bestimmte Person auch nach seinem Tod noch bestimmte Rechtsverhältnisse regeln soll. Die Erbschaftsvollmacht kann durchaus sinnvoll sein, damit nach dem Todesfall notwendige Angelegenheiten überhaupt geregelt und abgewickelt werden können und nicht erst die Erteilung eines Erbscheins abgewartet werden muss. Eine Erbschaftsvollmacht beruht meist auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Vollmachtnehmer in der Annahme, dass der Vollmachtnehmer dem Willen des Erblasser in besonderem Maße gerecht werden wird. Nach dem Tod des Erblassers wirkt die Vollmacht auch gegenüber den Erben. Wie jede Vollmacht, können die Erben die Erbschaftsvollmacht widerrufen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht ist häufig dann angezeigt, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Bevollmächtigte im Interesse der Erben unter Berücksichtigung des Willens des Erblassers von der Vollmacht Gebrauch macht.
Bei Fragen zur Erbschaftsvollmacht beraten Sie die im Erbrecht tätigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.