Nachlassgericht
Nachlassgericht - Infos und Rechtsberatung
Bei den örtlichen Amtsgerichten ist eine spezielle Abteilung - das Nachlassgericht - eingerichtet.
Dieses Gericht ist in seinem Bezirk für alle Nachlassangelegenheiten zuständig. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht für den Wohnsitz des Erblassers, desjenigen, der ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlegen will. Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht für die Entgegennahme und Verwahrung von Testamenten, Erbverträgen, die Beantragung und Erteilung von Erbscheinen, die Klärung der Erbfolge, die Suche nach Erben und die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für die Aufteilung des Nachlasses und die Regelungen von Streitigkeiten über die Aufteilung des Erbes zwischen den Miterben, mit Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern.
Nachlassgericht: Beratung durch einen Anwalt
Vor dem Nachlassgericht herrscht kein Anwaltszwang, so dass Anträge auch zu Protokoll des Nachlassgerichtes gestellt werden können. Fragen zum Erbrecht und zum Nachlassgericht beantworten die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail. So erhalten Sie umgehend eine rechtliche Beratung - und zwar zum kleinen Preis.