Fristen rund ums Ja-Wort: Was Sie für die Hochzeit wann erledigen müssen

Sie wollen heiraten und eigentlich könnte alles so schön sein. Wären da nicht die unzähligen Dinge, die es – auch juristisch – zu beachten gibt. Unsere Hochzeitscheckliste zeigt Ihnen, welche Fristen rund ums Ja-Wort Sie einhalten müssen. Damit Sie Ihrem Ja-Wort entspannt entgegen sehen können.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann muss ich die standesamtliche Trauung anmelden?

Die standesamtliche Trauung müssen Sie beim Standesamt Ihres Wohnorts anmelden. Das geht aber frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstag. Dabei soll der Standesbeamte prüfen, ob Ihrer Eheschließung Hindernisse im Weg stehen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihren Bruder oder Ihre Schwester heiraten wollten – auch wenn Sie nur Adoptivgeschwister sind. Ein weiteres Ehehindernis ist eine bestehende Ehe. Wenn Sie also noch mit einem anderen Partner verheiratet sind, darf der Standesbeamte Sie nicht trauen, bevor Sie nicht die Scheidungsurkunde vorlegen können.

Gibt es keine Ehehindernisse, ist die Anmeldung der Eheschließung schnell erledigt. Haben Sie alle nötigen Unterlagen dabei (zum Beispiel: Meldebescheinigung, Auszug aus dem Geburtenregister, Personalausweis), können Sie Anmeldung und Trauung sogar im selben Termin erledigen, wenn der Standesbeamte Zeit hat und zustimmt.

Normalerweise lassen sich Heiratswillige aber mehr Zeit und planen die Hochzeit ein Jahr oder mehr im Voraus. Das ist nötig, weil schöne Partylocations gerade an den Sommerwochenenden weit im Voraus ausgebucht sind. Im Standesamt ist eine so lange Voranmeldung allerdings nicht möglich. Frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin für die Trauung können Sie Ihre Eheschließung anmelden. Viele Standesämter bieten inzwischen aber an, dass Sie den Termin schon ein Jahr vorher reservieren können – damit Sie den Rest der Hochzeitsplanung in Ruhe angehen können. Die amtliche Anmeldung ersetzt diese Reservierung aber nicht.

 

Wie alt dürfen die Dokumente sein, die ich für die Anmeldung der Eheschließung brauche?

Das ist unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Älter als sechs Monate sollten die Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung nicht sein. Das betrifft zum Beispiel den Auszug aus dem Geburtsregister, den Sie bei dem Standesamt beantragen müssen, bei dem Ihre Geburt eingetragen worden ist. Einige Dokumente wie die aktuelle Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung dürfen sogar meist nicht älter als eine Woche sein. Richtig kompliziert wird es, wenn Sie schon mal verheiratet waren oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland heiraten wollen. Dann brauchen Sie Unterlagen – zum Beispiel ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland – die oft lange im Voraus beantragt werden müssen, um rechtzeitig da zu sein. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Standesbeamten ab, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen und wie alt diese maximal sein dürfen.

 

Bis wann müssen wir den Ehevertrag unterzeichnet haben?

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie und Ihr künftiger Ehepartner aus wirtschaftlich sehr unterschiedlichen Verhältnissen in die Ehe starten. Was viele Paare nicht wissen: Sie können den Ehevertrag auch noch während Ihrer Ehe und sogar erst bei einer Scheidung aufsetzen lassen. Es gibt keine Verpflichtung, das bereits vor der Eheschließung zu veranlassen. Gerade, wenn die Hochzeitsvorbereitungen bereits aufwendig und teuer genug sind, verschafft es Ihnen vielleicht eine willkommene Atempause, den Notartermin für den Ehevertrag auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Wie viel Zeit muss zwischen Aufgebot und standesamtlicher Trauung liegen?

Es gibt in Deutschland kein Aufgebot mehr. Folglich müssen Sie auch keine Wartefrist bis zur Eheschließung mehr einhalten.

Das Aufgebot war bis 1998 die öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung. Die Regelung stammt aus dem Kirchenrecht, wo die Heiratsabsicht eines Paares der Kirchgemeinde bekannt gemacht werden musste, bevor sie getraut werden durften.

Die Standesämter nutzten das Aufgebot, um Ehehindernisse festzustellen. Wer das Aufgebot las und zum Beispiel wusste, dass Braut oder Bräutigam bereits andernorts verheiratet war, sollte genug Zeit haben, dies zu melden und die neue Eheschließung so zu verhindern.

In Zeiten der elektronischen Melderegister ist das aber nicht mehr notwendig. Die Standesämter in Deutschland sind vernetzt und greifen auf gemeinsame Daten zu, können also in den Akten sehen, wenn jemand bereits verheiratet oder mit seinem Verlobten verwandt ist. Zudem geben die Verlobten zur offiziellen Anmeldung der Eheschließung auch noch mal schriftlich die Versicherung ab, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Deshalb wurde das Aufgebot 1998 abgeschafft.

 

Bis wann müssen wir dem Standesamt unsere Trauzeugen gemeldet haben?

Eine rechtlich festgelegte Frist gibt es dafür nicht, denn seit 1998 sind Sie nicht mehr verpflichtet, Trauzeugen zu benennen. Sie können heute auch ganz ohne Trauzeugen, zum Beispiel nur zu zweit, heiraten. Möchten Sie allerdings, dass enge Familienmitglieder oder gute Freunde Ihre Eheschließung bezeugen, müssen einige Dinge vorbereitet werden. So braucht der Standesbeamte eine Kopie vom Personalausweis Ihrer Trauzeugen und zwar von Vorder- und Rückseite, um auch die Meldeanschrift erfassen zu können. Auch müssen die Eheurkunden, die Sie und Ihre Trauzeugen bei der Hochzeit unterschreiben, vorbereitet werden. Deshalb verlangen die meisten Standesämter, dass Sie die Trauzeugen mit einem gewissen Vorlauf melden. Wie lange die Frist konkret ist, ist aber von Standesamt zu Standesamt verschieden.

 

Wir können uns nicht einigen, welchen Namen wir nach der Hochzeit tragen wollen. Bis wann müssen wir den Familiennamen bestimmen?

Sie können sich alle Zeit der Welt lassen, denn den sogenannten gemeinsamen Ehenamen können Sie auch nach der Hochzeit noch bestimmen. Wenn Sie sich also partout nicht einigen können, bleibt nach der Hochzeit erstmal alles beim Alten und jeder von Ihnen trägt weiter den Namen, den er auch vor der Trauung schon trug. Wollen Sie später doch einen gemeinsamen Namen wählen – zum Beispiel, weil Nachwuchs unterwegs ist und Sie alle gleich heißen wollen – müssen Sie das beim Standesamt beantragen. Dort einigen Sie sich auf einen gemeinsamen Ehenamen und lassen diesen beglaubigen. Einziger Nachteil: Nachträgliche Namensänderungen kosten extra.

Eine Alternative, wenn Sie sich nicht für einen Ihrer beiden Namen entscheiden können, ist vielleicht auch ein Doppelname. Das geht in Deutschland allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Sie müssen einen Ihrer Namen als Ehenamen bestimmen und nur derjenige von Ihnen, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen eigenen, alten Namen behalten und an den Ehenamen anhängen. Tragen Sie bereits einen Doppelnamen, können Sie diese Option allerdings nicht wählen. Dann müssten Sie sich für einen Ihrer beiden Nachnamen entscheiden und können nur diesen an den neuen Ehenamen anhängen. Gemeinsame Kinder bekommen allerdings automatisch nur den Ehenamen, nie Ihren Doppelnamen.

 

Wie viel Zeit habe ich, um dem Finanzamt unsere Hochzeit zu melden?

Das kommt darauf an: Die Behörden tauschen unter einander Daten aus und auch Ihr Arbeitgeber meldet bei der Lohnabrechnung dem Finanzamt Ihren neuen Status als Verheiratete. Dass Sie geheiratet haben, erfährt das Finanzamt also auch ganz ohne Ihr Zutun. Und wenn nicht, müssten Sie es spätestens bei der Steuererklärung ohnehin angeben.

Allerdings kann es sich trotzdem lohnen, das Finanzamt unverzüglich selbst zu informieren, nämlich dann, wenn Sie die Steuerklasse wechseln möchten. Vor der Ehe waren Sie vermutlich beide in die Steuerklasse I eingeordnet. Nach der Ehe führt das Finanzamt Sie zunächst automatisch beide in Steuerklasse IV, die im Wesentlichen dieselbe Steuer erhebt wie die Klasse I. Als Verheiratete können Sie Ihre monatliche Steuerlast aber senken, wenn Sie zum Beispiel sehr unterschiedlich verdienen. Dann kann es sich lohnen, dass einer von Ihnen Steuerklasse III und einer Steuerklasse V wählt oder Sie sich für Steuerklasse IV mit Faktor entscheiden. Das geht aber nur auf Antrag. Das entsprechende Formular finden Sie oft online auf der Website Ihres zuständigen Finanzamtes und auch die Gemeindeverwaltungen können dabei in der Regel weiterhelfen.

 

Wie viel Zeit habe ich, um meinen neuen Ausweis zu beantragen?

Ausweisdokumente müssen Sie unverzüglich ändern beziehungsweise neu ausstellen lassen, wenn sich Ihr Name mit der Eheschließung ändert. Dazu zählen neben dem Personalausweis auch die Fahrzeugpapiere. Der Führerschein hingegen ist offiziell kein Ausweisdokument. Er bleibt auch mit altem Namen gültig – allerdings könnten bei einer Verkehrskontrolle längere Erklärungen nötig werden, wenn Personalausweis und Führerschein auf unterschiedliche Namen ausgestellt sind.

Von Beantragung bis Ausstellung eines neuen Ausweises oder Reisepasses dauert es in der Regel einige Zeit. Das kann Probleme aufwerfen, wenn Sie zum Beispiel direkt nach der Hochzeit in die Flitterwochen fliegen und die Reise schon auf Ihren neuen Namen gebucht haben. Deshalb kann das Standesamt, auf dem Sie sich trauen lassen, ein Dokument ausstellen, mit dem die Anmeldung Ihrer Eheschließung bestätigt wird. Damit können Sie den neuen Ausweis oder Pass schon fünf Wochen vor dem Hochzeitstag beantragen und dann gleich am nächsten Werktag nach der Trauung abholen.

 

Bis wann kann ich die Dienstleister für unsere Hochzeit kostenlos stornieren?

Das kommt im Wesentlichen darauf an, was Sie mit dem Dienstleister vereinbart haben. Sie sollten in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag mit Location, Caterer, Florist, Fotograf und Co. schließen und in dem auch festhalten, was bei einer Absage passiert. Meist erheben die Dienstleister gestaffelte Stornogebühren – je nachdem, wie kurzfristig Sie absagen, bekommen Sie nur einen bestimmten Teil der Kosten zurück beziehungsweise müssen eine Stornogebühr bezahlen. Das ist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters geregelt. Aber auch in den AGB kann Ihnen der Unternehmer nicht jede Forderung aufdrücken. Die AGB dürfen Sie nicht unverhältnismäßig benachteiligen. Gerade bei einer Hochzeit, bei der schon Einzelposten hohe Kosten verursachen können, kann es sich deshalb lohnen, einen Anwalt zu bitten, die AGB des jeweiligen Dienstleisters zu überprüfen, bevor Sie sich auf eine Stornovereinbarung einlassen.

Ein Schlupfloch, um einen Vertrag doch noch kostenfrei zu stornieren, bietet unter Umständen das Fernabsatzgesetz. Das besagt, dass Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel gekauft oder gebucht werden, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden dürfen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie Ihren Fotografen über das Internet gefunden und gebucht haben, sich dann aber doch umentscheiden, können Sie von dem Vertrag mit ihm innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Dafür darf der Dienstleister Ihnen dann auch keine Kosten in Rechnung stellen.

 

Wie lange kann ich die Eheschließung annullieren lassen?

Von Promis las man das in den vergangenen Jahren immer mal wieder: Spontan geheiratet, verkatert aufgewacht und die Ehe ganz schnell wieder annullieren lassen. In Deutschland ist das nicht ganz so einfach. Eine Annullierung, oder juristisch korrekt „Eheaufhebung“, ist hier nur in Sonderfällen möglich. Jeder Einzelfall muss von einem Gericht entschieden werden.

Es ist übrigens ein Märchen, dass man eine Ehe annullieren lassen kann, solange sie nicht vollzogen wurde. Ein Antrag auf Annullierung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die formalen Voraussetzungen für die Eheschließung zum Zeitpunkt der Trauung gar nicht gegeben waren. Wenn also einer der Partner bereits verheiratet, noch minderjährig oder nicht geschäftsfähig war, wenn es sich um eine Scheinehe handelt oder das Ja-Wort unter Drohungen zustande kam – all das sind Fälle, in denen eine Annullierung in Frage kommen kann. Wie lange Sie in diesen Fällen Zeit haben, einen Antrag auf Annullierung zu stellen, kommt auf den Grund für Ihren Antrag an. In der Regel liegt die Frist zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Danach ist eine Annullierung aussichtslos, auch wenn objektiv Gründe dafür vorliegen.

Nach Ablauf der Frist und auch, wenn Sie einfach nur nicht mehr verheiratet sein wollen, bleibt Ihnen nur die Ehescheidung.

Fristen zur Hochzeit: Beratung durch einen Anwalt

Ob Sie über möglicherweise unwirksame AGB oder das Fernabsatzgesetz eine kostenlose Stornierung einzelner Hochzeitsdienstleistungen durchsetzen können, prüfen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gern für Sie. Nutzen Sie dafür bequem die E-Mail- oder Telefonberatung durch einen Anwalt und sparen Sie im besten Falle viel Geld.


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