Schutzbefohlene: Definition und Hilfe vom Anwalt
Schutzbefohlene sind Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. Der Begriff umfasst also einen besonders schützenswerten Personenkreis.
Schutzbefohlene: Das sagt das Strafgesetzbuch (StGB)
Im Strafrecht gibt es einige Normen, die gegenüber Schutzbefohlenen verübte (Straf-)Taten aufgrund der größeren Verwerflichkeit härter bestrafen. Insbesondere ist hier die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) und die Strafbarkeit der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) zu nennen. Schutzbefohlene i.S.d. § 174 StGB sind Personen unter achtzehn Jahren, die in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bezeichnet als eine Form des sexuellen Missbrauchs daher Handlungen einer Person mit einem Minderjährigen, wenn zwischen der Person und dem Minderjährigen ein Ausbildungs- bzw. Betreuungsverhältnis besteht oder es sich bei dem Tatopfer um ein leibliches oder angenommenes Kind handelt. In den Schutzbereich des § 225 StGB sind neben den oben genannten Personenkreis noch volljährige Personen einbezogen, die die wegen Gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlos sind.
Schutzbefohlene: Beratung durch einen Anwalt
Fragen zu Schutzbefohlenen sind häufig nur im Einzelfall zu beantworten. Die selbstständigen Kooperationsanwälte kümmern sich um Ihr Anliegen - unverbindlich und diskret. Und das am Telefon oder per E-Mail.