Naturalunterhalt: Definition und Berechnung
Kindern, die das Elternhaus noch nicht verlassen haben, wird in der Regel Naturalunterhalt gewährt. Hier lesen Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Wie ist der Naturalunterhalt geregelt?
Der Naturalunterhalt findet seine gesetzliche Grundlage in § 1612 Abs. II Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und umfasst alles, was in Natur zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse geleistet wird, wie freie Kost, Wohnung, Versorgung, sonstige Sachaufwendungen und Leistungen, aber auch ein angemessenes Taschengeld.
Begrifflich ist der Naturalunterhalt als Gegenbegriff zum Barunterhalt zu sehen, den der Elternteil in Geldesmitteln zu leisten hat, wenn er mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt.
Berrechnung Naturalunterhalt: Wie hoch ist der Naturalunterhalt?
Naturalunterhalt ist selbstverständlich nicht kostenlos. Nahrung, Kleidung, Spielzeug, Bücher und Hefte für die Schule müssen gekauft werden. Darüber hinaus erfordert der für Kinder benötigte Wohnraum zusätzliche finanzielle Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind bei verheirateten Eltern Teil des Familienunterhalts, zu dem beide Ehegatten durch ihre Arbeit und ggf. durch ihr Vermögen beizutragen haben. Dabei steht die Haushaltsführung eines Elternteils einer Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils gleich.
Naturalunterhalt und Barunterhalt: Was gilt bei Trennung der Eltern?
Bei einer Trennung leistet in der Regel der Elternteil, bei dem die Kinder leben, Naturalunterhalt, und der andere Elternteil Barunterhalt. Hiervon kann allerdings in einigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem sehr hohen Einkommen des betreuenden Elternteils, abgewichen werden.
Naturalunterhalt: Beratung durch einen Anwalt
Zu den komplexen Problematiken aus dem Bereich des Unterhaltsrechtes empfehlen wir Ihnen die telefonische Beratung durch die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Sie geben Ihnen wichtige Informationen und zeigen Ihnen das weitere Vorgehen auf.