Kontopfändung (2025): Ablauf, Pfändungsgrenzen, Freibeträge
Wer mehr Geld ausgibt, als er besitzt, der macht Schulden. Nicht selten verlieren Schuldner dann den Überblick über ihre Gläubiger und die einzuhaltenden Zahlungsfristen. Im schlimmsten Fall droht dann eine Kontopfändung. Hier lesen Sie, wann Sie mit einer Kontopfändung rechnen müssen und was Sie dagegen unternehmen können. Denn auch wenn Sie jemandem Geld schulden, sind Sie geschützt.
Kontopfändung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzlicher Ablauf: Eine Kontopfändung bahnt sich in der Regel vorher an, sodass Sie sich dagegen schützen.
- P-Konto einrichten: Durch ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto dürfen Gläubiger Ihnen nicht alles nehmen. Sie behalten einen gewissen Betrag auf dem Konto.
- Freibeträge kennen: Erhalten Sie bestimmte Sozialleistungen oder bezahlen Unterhalt, erhöht sich der Betrag, den Sie auf Ihrem Konto behalten dürfen.
Wie läuft eine Kontopfändung ab?
Wer Schulden hat, muss nicht sofort eine Kontopfändung befürchten. Denn nur weil Sie mit einer Zahlung in Verzug sind, darf der Gläubiger – also derjenige, bei dem Sie Schulden haben – nicht sofort an Ihr Konto. Vielmehr muss er sich an den gesetzlichen Ablauf halten.
Zunächst muss er einen Vollstreckungstitel erwirken. Diesen kann er durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil erhalten. Mit dem Vollstreckungstitel muss der Gläubiger dann zum Vollstreckungsgericht und die Pfändung des Kontos beantragen. Dort erwirkt er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und stellt diesen dann Ihrer Bank und Ihnen zu. Jetzt beginnt die Kontopfändung. Der Bank ist es nun nicht mehr erlaubt, Geld an Sie auszubezahlen.
Die Bank muss nun Zahlungseingänge und Kontoguthaben an den Gläubiger überweisen. Und zwar theoretisch so lange, bis Sie keine Schulden mehr bei diesem Gläubiger haben. Je nachdem, wie hoch Ihre Schulden sind, kann dieser Prozess Monate oder gar Jahre dauern. Sind Sie davon bedroht, sichern Sie sich unbedingt vorher richtig ab. Wir verraten Ihnen wie.
Gut zu wissen: Haben Sie Schulden beim Finanzamt, ändert sich dieser Ablauf – leider nicht zum Besseren für Sie. Denn die Behörde darf auch ohne Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss Ihr Konto pfänden. Lediglich ein Vollstreckungstitel ist hier erforderlich.
Konto gepfändet: Was nun?
Ist nun also der Fall der Fälle eingetreten und Ihr Gläubiger hat gegen Sie eine Kontopfändung erwirkt? In diesem Moment sind viele Betroffene erst einmal ratlos. Dabei sollten Sie sich nun auf die nächsten Schritte besinnen. Denn so können Sie größeren Schaden vermeiden. Zuerst sollten Sie Pfändungsschutz beantragen.
Wie schütze ich mein Konto vor Pfändung?
Damit Ihnen so etwas nicht passieren kann, können Sie Ihr Girokonto vor einer Pfändung schützen. Dazu müssen Sie es in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Pro Bürger ist jedoch nur ein P-Konto erlaubt, weshalb die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto bei der Schufa registriert wird. Von einem P-Konto dürfen Gläubiger nur bis zu einem gewissen Betrag pfänden. Das ermöglicht Ihnen die Sicherung eines gewissen Geldbestandes für Ihre täglichen Ausgaben. Dieser Betrag beläuft sich auf 1.491,75 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025). Das darf Ihnen Ihre Bank dann auch ausbezahlen. Dieser Grundfreibetrag kann erhöht werden, etwa wenn Sie Unterhaltspflichtig sind oder Kindergeld beziehen. Um den Freibetrag aufzustocken, müssen Sie die jeweiligen Nachweise erbringen.
Aber Vorsicht: Eröffnen Sie nicht einfach so für den Fall der Fälle ein P-Konto. Sie müssen nämlich damit rechnen, dass Sie mit einem P-Konto schwieriger an Kredite kommen und andere Leistungen Ihrer Bank teurer werden. Schreiben Sie also schwarze Zahlen, sollten Sie auf jeden Fall auf die Eröffnung eines P-Kontos verzichten.
BGH: Kein Freibetrag bei nicht gezahltem Unterhalt
Lange Zeit konnten Schuldner den gesetzlich geschuldeten Unterhalt als Pfändungsfreibetrag geltend machen. Dem schob der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch im Januar 2023 einen Riegel vor: In einem wegweisenden Urteil beschlossen die Karlsruher Richter*innen, dass nur der tatsächlich gezahlte Unterhaltsbetrag relevant ist. In diesem Fall wollte ein Schuldner den gesetzlichen Unterhalt von 322 Euro als Freibetrag geltend machen, obwohl er eigentlich nur 250 Euro pro Monat zahlte. Der Mann scheiterte vor Gericht (Az. VII 35/20).
Pfändungsschutzkonto: Wie eröffne ich ein P-Konto?
Um ein P-Konto zu eröffnen, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie können einen Antrag auf ein P-Konto bei Ihrem Kreditinstitut – also Bank oder Sparkasse – beantragen. Sie haben gegenüber Ihrem Kreditinstitut auch immer einen sogenannten Umwandlungsanspruch. Das bedeutet, die Bank muss Ihrem Wunsch nachkommen, Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Sollte eine Pfändung vorliegen, muss das Konto sogar innerhalb von 4 Tagen nach Ihrem Antrag umgewandelt werden. Außerdem muss die Umwandlung in ein P-Konto gebührenfrei sein. Ist eine Schuld beglichen, kann das P-Konto auch wieder in ein „normales“ Girokonto zurückgewandelt werden. Darauf haben Sie laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogar ein Recht (Az. XI ZR 187/13). Allerdings weigern sich manche Kreditinstitute, Ihr P-Konto wieder zurückzuwandeln. In diesen Fällen kann eine telefonische Rechtsberatung helfen, das Problem schnell und unkompliziert zu lösen.
P-Konto auch wenn Girokonto im Minus ist
Seit Ende 2021 können Sie ein Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln, wenn das Girokonto im Minus ist.
Privatinsolvenz: Häufiger Begleiter der Kontopfändung
Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren vor Gericht. Damit Sie Privatinsolvenz anmelden können, dürfen Sie nicht selbstständig gearbeitet haben oder aktuell arbeiten. Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihrem Gläubiger gescheitert sein muss.
Mehr zum Thema Privatinsolvenz finden Sie in unserem weiterführenden Artikel: Privatinsolvenz - Infos und Rechtsberatung.
Pfändungsgrenzen und Freibeträge (2025)
Bei einer Kontopfändung schützt Sie das P-Konto zwar davor, dass Ihr Geld komplett gepfändet wird, jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze. Diese sogenannten Pfändungsgrenzen bemessen sich daran, ob Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, Sozialleistungen für eine andere Person in Ihrem Haushalt erhalten oder Kindergeld beziehen. Damit die erhöhten Pfändungsgrenzen für Sie aber tatsächlich gelten, müssen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung vorweisen können.
Wie hoch die Pfändungsgrenze in Ihrem Fall ist, hängt von der Zahl der Personen ab, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Freibeträge finden Sie beim Bundesministerium für Justiz: Pfändungstabelle 2024 / 2025 (gültig bis Juli 2025).
Unser Tipp: Wenn Ihr regelmäßiges Einkommen unter der für Sie relevanten Pfändungsgrenze liegt, können Sie beim Vollstreckungsgericht für 12 Monate eine sogenannte Anordnung der Unpfändbarkeit beantragen. Damit können für diesen Zeitraum keine Pfändungen auf Ihrem Konto stattfinden. Geregelt ist das in § 850 Zivilprozessordnung (ZPO).