Wespen- oder Hornissennest entfernen lassen: Wer trägt die Kosten?

Sie haben ein Wespennest in der Nähe Ihrer Wohnung entdeckt? Da kann man schon mal in Panik geraten. Trotzdem sollten Sie keinesfalls auf eigene Faust gegen die Tiere vorgehen. Das kann für Sie nicht nur sehr gefährlich, sondern unter Umständen auch extrem teuer werden, da Wespen unter Naturschutz stehen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Wie Sie sicher und günstig mit dem Wespennest fertig werden und wer die Kosten für die Entfernung trägt, erklären wir Ihnen hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann darf ich gegen ein Wespennest vorgehen?

Nicht jedes Wespennest stellt eine Gefahr für Menschen dar und muss entfernt werden. Wespenvölker leben nur einen Sommer lang und sterben im Herbst. Im darauffolgenden Frühjahr nistet die Königin mit ihrem neuen Volk dann an einem anderen Ort. Verlassene und ausgestorbene Nester, die Sie im Herbst oder Winter finden, sind daher nicht gefährlich. Auch Nester, die sich in einem weitläufigen Garten befinden, dürfen in der Regel nicht entfernt oder zerstört werden, da viele Wespenarten unter Naturschutz stehen.

Anders verhält es sich, wenn ein Wespennest eine unmittelbare Gefahr für Sie oder Ihre Familie darstellt. Ist das Nest bewohnt und in direkter Nähe – beispielsweise im Dach oder Rollladenkasten – Ihres Hauses, sollten Sie aktiv werden. Besondere Vorsicht gilt, wenn Allergiker oder Kleinkinder im Haus wohnen.

Aber Vorsicht: Sie sollten keinesfalls eigenhändig versuchen das Nest zu entfernen oder gar zu zerstören. Zum einen ist es verboten die unter Naturschutz stehenden Tier zu töten oder ihr Nest zu zerstören. In diesen Fällen müssten Sie mit Bußgeld rechnen. Bei einem Hornissennest kann sich diese Strafe auf bis zu 50.000 Euro belaufen, da Hornissen unter besonderem Naturschutz stehen. Zum anderen verteidigen die Insekten ihr Nest. Zwar sind einzelne Stiche für die meisten Menschen – Allergiker ausgenommen – ungefährlich, doch ein Stich im Mund- oder Rachenraum kann zu Schwellungen der Atemwege und damit zu Lebensgefahr führen.

 

Wie kann ich gegen ein Wespennest vorgehen?

Vermieter kontaktieren

Wenn Sie ein Wespennest in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnung entdecken, sollten Sie zuallererst Ihren Vermieter informieren. Das Nest und die davon ausgehende Gefahr stellen einen sogenannten Mangel an Ihrer Mietwohnung dar, der von Ihrem Vermieter beseitigt werden muss.

Fordern Sie Ihren Vermieter am besten gleich telefonisch dazu auf, gegen das Wespennest vorzugehen. Passiert daraufhin nichts, stellen Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung das Nest innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Erst wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, haben Sie unter bestimmten Umständen sogar die Möglichkeit Ihre Miete nach §§ 536 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu mindern. Allerdings sind in der Rechtsprechung bisher keine Fälle bekannt, in denen dieser Schritt nötig war. In der Regel wird der Vermieter aktiv – oder Sie selbst.

Gut zu wissen: Wenn Sie auf Ihrem Balkon von vereinzelten Wespen gestört werden oder Sie einige tote Insekten in Ihrer Wohnung finden, stellt das alleine noch keinen Mangel dar. Lediglich wenn Sie wissen wo sich das Nest befindet und von diesem auch eine Gefahr ausgeht, können Sie von Ihrem Vermieter verlangen dagegen vorzugehen.

Fachmann konsultieren

Im nächsten Schritt sollten Sie oder Ihr Vermieter sich an die zuständige Naturschutzbehörde wenden, damit diese die Wespenart bestimmen und die von dem Nest ausgehende Gefahr einordnen kann. Bei akuter Gefährdung – zum Beispiel bei Allergikern im Haus – können Sie sich auch direkt an einen Kammerjäger wenden. Dieser schätzt in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde ein, ob und wie er das Wespennest umsiedeln kann. Sollte das nicht möglich sein, holt er sich die Erlaubnis zur Tötung der Tiere ein.

Gut zu wissen: Auch Imker, Spezialisten der Feuerwehr oder Naturschützer dürfen ein Wespennest umsiedeln oder im Notfall zerstören.

Die Kosten für die Entfernung eines Wespennestes variieren je nach Aufwand und belaufen sich zwischen fünfzig und einigen hundert Euro.

 

Wer zahlt die Beseitigung des Wespennestes?

Im Idealfall beauftragt Ihr Vermieter nach Ihrer Meldung den Kammerjäger und übernimmt die Rechnung auch direkt.

Sollte Ihr Vermieter trotz Fristsetzung nicht selbst aktiv werden, können Sie einen Kammerjäger oder Spezialisten der Feuerwehr engagieren und Ihrem Vermieter die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Unter bestimmten Umständen geht das sogar ganz ohne Frist. Allerdings muss dafür eine akute Gefahr bestehen, die eine Fristsetzung unmöglich macht. Als solche Gefahr kann gelten, wenn hochgradig allergische Mieter im Haus wohnen oder Kleinkinder durch die Nähe des Wespennestes gefährdet sind. In diesen Fällen können Sie selbst als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ handeln und die Kosten danach vom Vermieter einfordern.

In einem Fall des Amtsgerichts München wurde einer Mutter Kostenersatz für die Entfernung eines Wespennestes zugesprochen, obwohl sie den Vermieter vorher nicht informiert hatte. Sie konnte ihn telefonisch nicht erreichen, sah ihr Kleinkind aber in akuter Gefahr und handelte deswegen selbst. Die Gefährdung des Kleinkindes rechtfertigte die versäumte Meldung an den Vermieter. Der Richter verwies auf §536 a BGB, nach dem der Mieter einen Mangel an der Mietsache auch selbst beseitigen kann, sofern das umgehend erforderlich ist (Az. 13C 2751/13).

Gut zu wissen: Ihr Vermieter kann die Kosten für die Beseitigung eines Wespennestes auch nicht über Nebenkosten auf Sie abwälzen. Es handelt sich dabei nämlich nicht um laufend entstehende Kosten (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 6 C 419/97).

 

Kann ich aufgrund eines Wespennestes die Miete mindern?

Theoretisch ist es möglich, eine Mietminderung aufgrund eines Wespennestes durchzusetzen. Allerdings setzt die Mietminderung voraus, dass Sie als Mieter erheblich im Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigt sind. Und zwar auf Dauer, sodass die Situation für Sie unzumutbar ist. Die Existenz eines Wespennests alleine stellt deshalb noch keinen Grund für eine Mietminderung dar – nur wenn von ihm eine dauerhafte Gefahr ausgeht, dürfen Sie einen Teil der Miete einbehalten.

In der Regel wird das Wespennest entfernt, woraufhin der Grund für eine Mietminderung entfällt.

Sollte der Aufenthalt in Ihrer Mietwohnung durch den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln – zum Beispiel bei einer unsachgemäßen Entfernung eines Wespennestes – unerträglich und unzumutbar geworden sein, kann die Miete erheblich gemindert werden. In einem Fall des Amtsgericht Aachens sogar um 100 Prozent (Urteil vom 3.12.1998, Az. 80 C 569/97).

 

Wespennest an der Mietwohnung: Beratung durch einen Anwalt

Ein Wespennest an Ihrer Hauswand kann lästig sein – noch lästiger ist es, wenn Ihr Vermieter nichts dagegen unternehmen will. Ob ein Mangel vorliegt, für dessen Beseitigung Ihr Vermieter aufkommen muss und wie Sie diesen Anspruch korrekt durchsetzen, erklären Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG am Telefon ohne Termin schnell und unkompliziert. Mit durchschnittlich 15 Euro für eine telefonische Rechtberatung können Sie in einfachen Fällen einem teuren Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter entgehen.


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