Efeu Nachbarhaus

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Efeu Nachbarhaus - Infos und Rechtsberatung

Wächst der Efeu vom Nachbarhaus, Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück, Haus hinüber, hat man grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch gegenüber dem verantwortlichen Nachbarn gemäß.

Der Nachbar hat dafür zu sorgen, dass der ihm gehörende Efeu nicht auf angrenzende Grundstücke "wuchert". Bei einem solchen "Überwuchs" kann man nach fruchtlosem Verstreichen einer dem Nachbarn gesetzten Frist entsprechend § 910 BGB diesen auch selbst beseitigen. Dieses Recht besteht jedoch dann nicht, wenn der Überwuchs die Benutzung des Grundstückes nicht beeinträchtigt. Man muss also den Efeuwuchs auf das eigene Grundstück nicht dulden. Und falls zum Beispiel durch den Efeu Schäden am Mauerwerk des Hauses oder an dessen Putz entstanden sind und entstehen, ist der Nachbar der für den Efeuwuchs verantwortlich ist, grundsätzlich verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen, deren Beseitigung kostenpflichtig zu tragen.

Ob Sie als geschädigter Nachbar in Ihrem speziellen Fall einen solchen Anspruch auf Entfernung des auf ihr Grundstück wachsenden Efeus oder Schadensersatz bei Ihnen bereits entstandenen Schäden haben, teilen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne mit und beraten Sie hinsichtlich der Durchsetzbarkeit und Durchsetzung Ihrer möglichen Ansprüche.


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