Rundfunkbeitrag: Formulare, Rechtsberatung, Infos

Beim Rundfunkbeitrag (bis 2013 GEZ-Gebühren) handelt es sich um eine Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die hitzig diskutierte „Zwangsabgabe“ beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Anders als bei den GEZ-Gebühren, die bis 2013 erhoben wurden, müssen Sie den Rundfunkbeitrag auch zahlen, wenn in Ihrem Haushalt gar kein Fernseher oder Radio zu finden ist. Unter gewissen Umständen können Sie sich jedoch von der unliebsamen Abgabe befreien lassen. Wir verraten Ihnen, wie das geht.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Rundfunkbeitrag: Die wichtigsten Infos in der Übersicht

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag muss einmal pro Haushalt entrichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie alleine, mit einem Partner oder in einer WG wohnen. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich nutzen. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte im Juli 2018, dass alleine die Möglichkeit zur Nutzung die Abgabe schon rechtfertige.

Wie muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

Gemäß § 8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss die Abgabe unaufgefordert gezahlt werden. Haben Sie beispielsweise bisher bei Ihren Eltern gewohnt und ziehen jetzt in die erste eigene Wohnung, müssen Sie sich eigenständig darum kümmern, sich innerhalb eines Monats beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anzumelden. Dasselbe gilt, wenn Sie umziehen. Hier sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass der Beitrag nicht versehentlich doppelt berechnet wird und Sie unbemerkt auch für die alte Wohnung noch zur Kasse gebeten werden.

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung von Wohnungen

Bei der Zahlungsweise können Sie frei wählen, in welchem Rhythmus Sie den Beitrag entrichten wollen:

  • Reguläre Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten
  • Vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für je 3 Monate 
  • Halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für je 6 Monate
  • Jährlich im Voraus zum Ersten eines Jahres für je ein Jahr

Den ausstehenden Betrag können Sie zwar eigenständig überweisen, doch entscheiden sich die meisten Menschen für die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschrift. So vermeiden Sie, dass Sie den Rundfunkbeitrag einmal vergessen, in Zahlungsverzug geraten und einen Säumniszuschlag zahlen müssen.

Als Frist gilt, dass Sie den Rundfunkbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit zahlen müssen.

Was passiert, wenn ich nicht zahle oder es schlichtweg vergesse?

Wie bereits erwähnt: Sie müssen den Rundfunkbeitrag eigenständig und ohne Aufforderung zahlen. Sollten Sie ihn also einmal vergessen, wird Ihnen der Beitragsservice nicht erst eine Mahnung schicken. Stattdessen flattert direkt ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag ins Haus. Dieser beträgt 1% der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro.


Ein Rechenbeispiel: Max Meister ist zum 1. Februar 2022 bei seinen Eltern ausgezogen. Bei all der Euphorie über die eigenen vier Wände hat er ganz vergessen, dem Beitragsservice seine Wohnung zu melden. Auch dort blieb das Versäumnis zunächst unbemerkt bis ein spitzfindiger Angestellter im Dezember 2022 bemerkt hat, dass Max gar nicht mehr zuhause lebt. Max muss nun den Rundfunkbeitrag für die vergangenen 11 Monate, also 201,96 € nachzahlen. Hinzu kommt noch ein Säumniszuschlags, in Max Fall der Mindestbetrag von 8 €. Insgesamt muss er demnach 209,96 € bezahlen.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, unter gewissen Umständen können Sie sich aufgrund sozialer oder gesundheitlicher Gesichtspunkte vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Von der Abgabe befreit sind:

  • Taubblinde
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Bewohner von Pflegeheimen mit vollstationärer Betreuung
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld
  • Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe

Einen reduzierten Beitrag in Höhe von 6,12 Euro pro Monat müssen Behinderte mit Schwerbehindertenausweis (Kennzeichen RF) zahlen. Dazu zählen beispielsweise Sehbehinderte und Hörgeschädigte.

Gut zu wissen: Leben Sie mit Ihrem Partner zusammen und sind Sie als Sozialhilfeempfänger vom Rundfunkbeitrag befreit, muss auch Ihr Partner nicht zahlen. Anders sieht es bei WGs aus: Leben Sie als BAföG-Empfänger in einer Wohngemeinschaft, sind Sie selbst zwar befreit, nicht aber der ganze Haushalt. Einer oder mehrere Ihrer Mitbewohner müssen in diesem Fall den Beitrag zahlen.

Hier finden Sie Formulare zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Ausnahme Härtefall: Kann ich mich befreien lassen, wenn ich mir den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann?

Wenn Sie nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, wird es schwierig, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: die sogenannte Härtefallregelung.

Liegt Ihr Einkommen nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen, können Sie – analog zu Empfängern von Sozialleistungen – eine Befreiung beantragen. Dafür dürfen Ihre monatlichen Einkünfte die sozialrechtlichen Regelsätze um nicht mehr als 18,36 Euro überschreiten.

Wenn Sie sich als Härtefall vom Rundfunkbeitrag befreien lassen wollen, können Sie das allgemeine Befreiungsformular nutzen. Geben Sie hierfür einfach an, dass Sie sich aus sozialen Gründen befreien lassen wollen und wählen Sie im zweiten Schritt „weitere Leistungen“. Im nächsten Schritt müssen Sie lediglich „auf Grund einer Einkommensüberschreitung“anklicken und den Fragebogen vollständig ausfüllen. Wichtig ist allerdings, dass Sie der Befreiung einen Bescheid der Sozialbehörde beilegen.

Muss ich auch für mein Autoradio Rundfunkbeiträge zahlen?

Bei privaten Autos gilt, dass hier keine zusätzlichen Zahlungen anfallen. Die Nutzung des Autoradios ist durch die Zahlung des normalen Rundfunkbeitrags gedeckt.

Anders verhält es sich hingegen bei gewerblichen Autos: Sind Sie der Inhaber einer Autovermietung, dann müssen Sie die ein Drittel der Gebühr - also 6,12 € auch für die Leihwägen bezahlen.

Muss ich für meine Zweitwohnung doppelt zahlen?

Im Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Besitzer einer Zweitwohnung nicht doppelt zur Kasse gebeten werden dürfen. Allerdings müssen Sie dafür selbst aktiv werden und einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen stellen.

Dies bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2023 (Az. 6 C 6.21).

Haben Sie vor der Gerichtsentscheidung doppelt gezahlt, können Sie die bereits gezahlten Gebühren nicht wieder zurückfordern. Wenn Sie allerdings im Voraus bezahlt haben, können Sie die Beiträge für die Monate nach Juli 2018 anteilig wieder zurückfordern.

Das Ganze gilt allerdings nur, wenn Sie den Beitrag für Ihre erste Wohnung auch wirklich selbst zahlen. Entrichtet ein Dritter den Beitrag dafür, müssen Sie für den Zweitwohnsitz doch zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier (Az. 10 L 2468/19).

Ist eine Zwangsabgabe wie der Rundfunkbeitrag überhaupt rechtens?

Über diese Frage scheiden sich die Geister. Viele Bürger beklagen beispielsweise, dass eine Abgabe pro Haushalt und nicht pro Person zu Ungerechtigkeiten führe. Immerhin würden alleinerziehende Mütter und Singles dadurch deutlich benachteiligt. Unklar war lange auch, ob es überhaupt rechtens ist, den Beitrag zu erheben, auch wenn kein Fernseh- oder Radiogerät vorhanden ist.

Im Juli 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht zum Leidwesen vieler, dass die Beitragspflicht im Wesentlichen verfassungskonform ist. Lediglich die doppelte Zahlung für Besitzer von Zweitwohnungen wurde für unzulässig erklärt.

Diese Entscheidung bestätigte im Dezember 2018 auch der Europäische Gerichtshof, der den deutschen Rundfunkbeitrag ebenfalls für rechtens erklärte.


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