Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze - Infos und Rechtsberatung
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns, ab deren Überschreiten das Einkommen beitragsfrei bleibt.
Die Beiträge zur Sozialversicherung bleiben ab einem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze konstant, während die Beiträge unterhalb dieser Grenze mit steigendem sozialversicherungspflichtigem Bruttolohn ebenfalls steigen. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Die Festlegung erfolgt dabei nicht willkürlich, sondern erfolgt nach der durchschnittlichen Änderung der Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr. Die aktuellen Werte der Beitragsbemessungsgrenze werden regelmäßig veröffentlicht. Im Rahmen von juristischen Streitigkeiten muss allerdings immer zusätzlich geprüft werden, welche Beitragsbemessungsgrenze für den streitgegenständlichen Zeitpunkt gerade einschlägig war.
Dabei können sich letztlich bei der Bewertung des Rechtsfalles unterschiedliche Voraussetzungen ergeben, die unbedingt durch einen im Sozialrecht passierten Rechtsanwalt geprüft werden sollten. Weiteres hierzu erfahren Sie von den Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!