Unterhaltsgeld
Unterhaltsgeld: Wann habe ich Anspruch?
Das Unterhaltsgeld ist eine besondere Form von Lohnersatzleistung, die bei Teilnahme bei Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen gezahlt wird.
Was ist das Unterhaltsgeld genau?
Unterhaltsgeld ist geregelt in § 116 SGB III. Diese wurde am 01.01.2005 eingeführt und ermöglicht Entgeltersatzleistungen, d.h. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit um auch bei beruflicher Weiterbildung gesichert zu sein.
Es handelt sich um eine besondere Form von Lohnersatzleistung, die bei Teilnahme bei Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifikation des Teilnehmers gezahlt wird. Vor der Einführung des § 116 SGB III konnte der Arbeitnehmer für eine Vollzeitmaßnahme, die als Weiterbildungsförderung anerkannt wurde ein Unterhaltsgeld beantragen. Damit ist das früher beantragte Unterhaltsgeld nunmehr ein Teil des Arbeitslosengeldes geworden.
Wie hoch ist das Unterhaltsgeld?
Die Bemessung des Ob und der Höhe der Zahlung ist einzelfallabhängig. Um keinen Kürzungen ausgesetzt zu sein, ist es erforderlich sich früh genug mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Anträge zu stellen.
Unterhaltsgeld: Beratung durch einen Anwalt
Gerade im Sozialrecht gibt es häufig Probleme, in denen der Einzelfall entscheidend ist. Lassen Sie sich also persönlich weiterhelfen. Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.