21 Jahre
21 Jahre - Infos und Rechtsberatung
Im juristischen Bereich und hier vor allem im Bereich des Strafrechts spielt die Altersgrenze von 21 Jahren eine wichtige Rolle.
Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass man in Deutschland gemäß § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zwar mit der Vollendung des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit erlangt und damit in der Regel auch alle hiermit verbundenen Rechte und Pflichten, wie etwa die Geschäftsfähigkeit oder das Wahlrecht, man strafrechtlich jedoch in dem Zeitraum zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr als Heranwachsender angesehen wird, was wiederum zur Konsequenz hat, dass sowohl die Anwendung des Jugendstrafrechts als auch die Anwendung des allgemeinen Strafrechtes möglich ist. Für den Heranwachsenden hat im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafrecht ganz erhebliche Vorteile, da die Höchststrafe zehn Jahre Freiheitsstrafe beträgt, während nach Erwachsenenstrafrecht auch die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Gemäß Jugendstrafrecht liegt die Erziehung im Vordergrund, was beim Erwachsenenstrafrecht nicht mehr der Fall sein kann.
Bei Fragen zum Thema Jugendstrafrecht können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.