Cannabis am Steuer: Was Autofahrer:innen wissen müssen

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurde auch der Umgang mit THC im Straßenverkehr neu geregelt. Seit 2024 gelten klare Vorgaben, die den Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Autofahrer:innen beachten sollten.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt ab sofort ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Wird dieser Wert überschritten, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Dieser Grenzwert ähnelt der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol und soll sicherstellen, dass Personen unter dem Einfluss von THC nicht fahrtüchtig sind​.

Sonderregelungen

Für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt ein strikteres Cannabis-Verbot. In der Führerschein-Probezeit gilt ein striktes Cannabisverbot, auch wenn der THC-Wert unter 3,5 Nanogramm liegt. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister, sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

Besonders streng werden wiederholte Verstöße, sowie der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gehandhabt. Wer unter Cannabiseinfluss steht und zusätzlich Alkohol konsumiert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot, unabhängig vom Alkoholgehalt im Blut.

Medizinische Ausnahmen

Eine Ausnahme gilt für Menschen, die Cannabis auf Rezept konsumieren. In solchen Fällen wird der THC-Wert nicht automatisch als Verstoß gewertet, sofern der Konsum bestimmungsgemäß erfolgt​. Dennoch sollten Cannabispatient:innen zu Beginn ihrer Behandlung oder bei Dosisanpassungen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten. Nebenwirkungen wie ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, Müdigkeit, verminderte Konzentration und Schwindel können zu einer eingeschränkten Verkehrstüchtigkeit führen. Stellt sich eine Stabilisierung des Allgemeinzustands ein, kann eine Teilnahme am Straßenverkehr erwogen werden, jedoch ist es ratsam, ein ärztliches Attest zur medizinischen Behandlung mit Cannabis mitzuführen, um Missverständnisse bei etwaigen Verkehrskontrollen zu vermeiden.

Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit

Studien zeigen, dass THC die Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen kann, insbesondere in den ersten 30 Minuten nach dem Konsum. Auch häufige Konsument:innen müssen vorsichtig sein, da THC im Körper länger nachweisbar bleibt.

Handlungsempfehlung

Wer Cannabis konsumiert, sollte generell darauf verzichten, ein Fahrzeug zu führen, um Bußgelder und Fahrverbote zu vermeiden. Insbesondere beim Mischkonsum mit Alkohol ist besondere Vorsicht geboten. Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen sollten zudem beachten, dass sie während der Probezeit keinerlei Toleranz gegenüber Cannabis im Straßenverkehr erwarten können.


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