Gegenanzeige - Infos und Rechtsberatung
Eine Gegenanzeige kann beispielsweise zum Inhalt haben, dass ein Anzeigeerstatter im Wege der Gegenanzeige gleichfalls beschuldigt wird, eine gewisse Straftat begangen zu haben, häufig sind Gegenanzeigen daher bei Delikten wie der Beleidigung, Üblen Nachrede, Verleumdung, und bei einfachen Körperverletzungen).
Da der Staat solche Delikte kaum mehr verfolgt, sondern in der Regel auf vorgerichtliche Schlichtungsstellen oder den Privatklageweg verweist, kann eine Gegenanzeige ein probates Mittel sein, um der verfolgenden Staatsanwaltschaft die oftmals recht unbedeutenden Fälle vollends madig zu machen und sie zur Ablage der Sache zu motivieren. Es kommt manchmal auch eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung in Betracht, wenn man der Auffassung ist, dass der Anzeigeerstatter in seiner Strafanzeige eine falsche Aussage gemacht hat.
Bei Fragen zur Gegenanzeige wird Ihnen ein selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG in der Regel binnen weniger Minuten helfen und das weitere Vorgehen aufzeigen können.