Unterstellung: Mit diesen rechtlichen Folgen müssen Sie rechnen
Im Strafrecht kann eine Unterstellung gleichbedeutend sein mit dem Unterschieben eines Sachverhaltes oder einer Behauptung. Dies kann zum einen eine falsche Verdächtigung gemäß 3 164 StGB (Strafgesetzbuch) sein oder eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder gar eine Verleumdung gemäß § 187 StGB.
Diese Sachverhalte sind außerordentlich häufig und insbesondere bei nachbarschaftsrechtlichen oder familienrechtlichen Streitigkeiten sehr häufig. Allerdings ist in der Praxis festzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht besonders gewillt sind, jede unwahre Tatsachenbehauptung zu ermitteln und zu verfolgen.
Selbst polizeilich aufgenommene Anzeigen werden häufig im Ermittlungsverfahren eingestellt. Praktisch ist die Wahrscheinlichkeit wegen einer solchen Tat bestraft zu werden sehr gering. Nur bei besonders schwerwiegenden Tatvorwürfen ist mit einer Bestrafung zu rechnen.
Unterstellung: Beratung durch einen Anwalt
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