Wiederholungstäter

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wiederholungstäter - Infos und Rechtsberatung

Bei einem Wiederholungstäter handelt es sich um einen Straftäter, der eine bestimmte Straftat mehrfach und in gleicher Begehungsweise vornimmt.

Der Begriff "Wiederholungstäter" ist dabei aber eigentlich ein juristisch untechnischer Begriff. Ein Straftäter, der sich wegen desselben Deliktes mehrfach strafbar macht, bezeichnet man vielmehr als "einschlägig vorbestraft". Der Umstand, ob jemand einschlägig vorbestraft ist, also im Hinblick auf einen bestimmten Strafttatbestand (beispielsweise Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Betrug usw.) bereits mehrfach in Erscheinung getreten ist, spielt in einem neuen Strafverfahren eine ganz erhebliche Rolle im Bezug auf die Strafzumessung. Hierbei dürfen jedoch nur Verurteilungen (im Wege eines rechtskräftig gewordenen Strafbefehls oder eines Urteils) berücksichtigt werden, nicht aber Einstellungen (etwa wegen Geringfügigkeit nach § 153 a StPO - Strafprozessordnung). Eine einschlägige Vorstrafe kann zu einer Strafschärfung in einem weiteren Verfahren führen.

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