Autounfall: Was tun, wenn es zum Unfall kommt?
Wenn’s im Straßenverkehr plötzlich kracht, ist das für die meisten Verkehrsteilnehmer*innen eine Ausnahmesituation. Jährlich kommt es zu mehreren Millionen Verkehrsunfällen. Deshalb sollten Sie vorbereitet sein, wenn auch Sie in einen Autounfall verwickelt sind. Die wichtigsten Tipps und Informationen, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Autounfall: Das Wichtigste in Kürze
- Ruhe bewahren! Auch wenn der Verkehrsunfall glimpflich ausgeht: Sorgen Sie zunächst für Ihre eigene Sicherheit, danach setzen Sie den Notruf ab und kümmern sich um Verletzte.
- Unfall dokumentieren: Bei einem größeren Autounfall rufen Sie die Polizei. Handelt es sich beispielsweise nur um einen kleineren Auffahrunfall genügt das Austauschen der Versicherungsunterlagen mit dem Unfallgegner.
- Versicherungsschutz: Welche Schäden Ihre Versicherung übernimmt, hängt vom Umfang Ihres gewählten Versicherungsschutzes ab. Seien Sie sich jedoch darüber bewusst, dass der Grundschutz, den die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet, nur innerhalb Europas greift.
Verhalten nach einem Autounfall: Was mache ich, wenn ich einen Verkehrsunfall hatte?
Laut statistischem Bundesamt kam es 2015 alle 13 Sekunden zu einem Unfall im deutschen Straßenverkehr. Sind auch Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten Sie diese Vorgehensweise Schritt für Schritt beachten.
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Schritt 1: Situation erfassen
Versuchen Sie, nach einem Unfall Ruhe zu bewahren und kontrollieren Sie zunächst ob Sie bei dem Unfall verletzt wurden. Achten Sie beim Öffnen der Autotür auf den nachfolgenden Verkehr.
Achtung: Sie dürfen den Unfallort nicht ohne Weiteres verlassen – das wäre Unfallflucht und ist strafbar.
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Schritt 2: Unfallstelle sichern
Schalten Sie zunächst die Warnblinkanlage an. Danach ziehen Sie sich Ihre Warnweste an und stellen das Warndreieck auf. In welcher Entfernung Sie das Warndreieck aufstellen müssen, richtet sich nach dem Unfallort.
- Innerorts: 50 Meter zum Fahrzeug
- Landstraße: 100 Meter zum Fahrzeug
- Autobahn: 200 Meter zum Fahrzeug
Verlassen Sie nach Aufstellen des Warndreiecks die Fahrbahn – auf Landstraßen und Autobahnen klettern Sie am besten hinter die Leitplanke.
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Schritt 3: Polizei rufen und erste Hilfe leisten
Nachdem Sie sich einen Überblick über die Anzahl der Verletzten verschafft haben, setzen Sie einen Notruf ab. Danach helfen Sie den Verletzten. Übrigens ist jeder und jede dazu verpflichtet, erste Hilfe zu leisten. Wer bei einem Verkehrsunfall nicht als Ersthelfer tätig wird, muss unter Umständen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
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Schritt 4: Kontaktdaten austauschen
Diese Daten sollten Sie und die Unfallbeteiligten austauschen:
- Name, Vorname
- Adresse
- Telefonnummer
- Kennzeichen
- Versicherung und Versicherungsnummer
Gut zu wissen: Wer sich weigert die Daten auszutauschen, macht sich strafbar. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Polizei zur Hilfe zu rufen.
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Schtitt 5: Beweise sichern und Schuldfrage klären
Sie sollten die Unfallstelle von möglichst vielen Seiten fotografieren – so kann der Unfall später besser nachvollzogen werden. Um zu ermitteln, wessen Versicherung den Schaden übernehmen wird, muss die Schuldfrage geklärt werden. Dafür füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus – je detaillierter, desto besser. Die Schuldfrage lässt sich mit Hilfe der Polizei und deren Unfallbericht am einfachsten klären.
Was muss ich nach einem Auffahrunfall tun?
Auch wenn es im ersten Moment vielleicht schwerfällt – Sie sollten zunächst Ruhe bewahren. Falls es sich nur um einen Blechschaden handelt, müssen Sie nicht zwangsläufig die Polizei rufen. Es genügt, wenn Sie mit dem Unfallbeteiligten folgende Daten austauschen:
- Name
- Adresse
- Versicherung und Versicherungsnummer
Zwar sind Auffahrunfälle sicherlich auch sehr ärgerlich, doch kommt es dabei glücklicherweise seltener zu Personenschäden. Nichtsdestotrotz sollten Sie auch hier alle Vorkehrmaßnahmen treffen und den Unfallschaden möglichst detailliert dokumentieren. Vergessen Sie auch in diesem Fall nicht, Fotos zu machen. Kommt es tatsächlich zu einem Personenschaden, müssen Sie unbedingt die Polizei informieren.
„Wer auffährt hat Schuld“ – stimmt das?
Nein. Zumindest lässt sich das nicht pauschal sagen. Bei Kettenunfällen kann sich die Klärung der Schuldfrage beispielsweise schwierig gestalten. Auch bei Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann dem vorrausfahrendem Fahrer eine gewisse Teilschuld angelastet werden. Die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt also nicht grundsätzlich der Fahrer des hinteren Fahrzeugs.
Autounfall durch Handynutzung
Immer häufiger kommt es auf deutschen Straßen zu Unfällen bedingt durch Smartphones. Schon ein kurzer Blick auf das Handy zum Lesen einer Nachricht kann zu einem Unfall führen. Gerade auf Autobahnen und bei hoher Geschwindigkeit bedeutet eine vermeintlich kurze Ablenkung schon eine Blindfahrt über eine lange Strecke.
Fahren Sie beispielsweise mit 130 km/h auf der Autobahn und blicken nur zwei Sekunden auf Ihr Smartphone, fahren Sie 70 Meter im Blindflug.
100 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden – egal, ob Sie das Smartphone nur in der Hand gehalten oder zum Telefonieren benutzt haben. Wenn es durch Unachtsamkeit zu einem Unfall kommt, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote erhöhen sich dann. Selbst wenn die Handynutzung für den Unfallhergang gar nicht relevant war: Haben Sie auf Ihr Handy gesehen, wird Ihnen in der Regel eine Teilschuld zugesprochen. Immerhin haben Sie sich ablenken lassen
Übrigens: Nicht nur Autofahrer sind durch die Nutzung ihres Smartphones gefährdet – auch Fußgänger und Fahrradfahrer begeben sich durch einen Blick auf das Handy in erhöhte Unfallgefahr. Außerdem wird für Fahrradfahrer mit Handy am Lenker ebenfalls ein Bußgeld von 55 Euro fällig.
Autounfall im Ausland: Was mache ich nach einem Unfall im Urlaub?
In jedem europäischen Land gelten andere Verkehrsregeln. Deshalb sollten Sie sich noch vor Ihrer Abreise in den Urlaub über das Verkehrsrecht Ihres Reiseziels informieren. Grundsätzlich gilt allerdings: Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck, einen europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte Ihrer Autoversicherung sollten Sie immer dabei haben. Die Grüne Karte können Sie von Ihrer Versicherung gratis anfordern. Sie ist zwar nicht in allen europäischen Ländern vorgeschrieben, kann aber die Unfallabwicklung deutlich erleichtern.
Sollte es tatsächlich zu einem Unfall im Ausland kommen, gilt zunächst das gleiche wie bei einem Unfall im Inland. Sie sollten Ruhe bewahren und diese Schritte beachten:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
- Verletzte versorgen
- Notruf absetzen
- Fotos machen
- Unfallbericht anfertigen
Wichtig: Innerhalb der EU gilt seit 2008 die einheitliche Notrufnummer 112.
Im Ausland sollten Sie zur Sicherheit immer die Polizei rufen – auch wenn nur ein kleiner Sachschaden vorliegt. Bei Unfällen mit Verletzten oder Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss müssen Sie sogar die Polizei verständigen.
Beim Fotografieren des Unfalls müssen Sie insbesondere auf die Beschädigungen an den verschiedenen Unfallfahrzeugen achten. Auch der Unfallort sollte von möglichst vielen Perspektiven fotografiert werden. Am besten halten Sie den Unfall in Wort und Bild fest. Dafür können Sie den Europäischen Unfallbericht nutzen.