Bordsteinkante
Bordsteinkante: Das bedeuten Bordsteinarten im Verkehrsrecht
Bordsteinkanten (norddeutsch auch Kantstein und süddeutsch auch Randstein oder ostdeutsch auch Kantenstein genannt) und Ihre Ausstattung spielen im Straßenverkehr eine erhebliche Rolle. So beispielsweise die Abflachung der Bordsteinkanten auf Radwegen. Auch Ein- und Ausfahrten in einer Fußgängerzone sind häufig durch eine Absenkung der Bordsteinkante gekennzeichnet.
Sinn und Zweck einer Bordsteinkante ist einerseits der Hinweis auf eine bestimmte Verkehrssituation, andererseits aber auch Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu bewahren.
Es gibt verschiedene Arten von Bordsteinen: Der Hochbordstein soll einen Höhenunterschied von 10 bis 15 Zentimetern zwischen Fahrbahn und Gehweg bewirken. Der Rundbordstein dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten im Verlauf eines Hochbordsteins. Ein Flachbordstein wird meist an Fahrbahninseln eingebaut und ist er angeschrägt, damit er selbst und die Fahrzeugreifen nicht beschädigt werden.
Bordsteinkante: Beratung durch einen Anwalt
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