Bundeswehrführerschein
Bundeswehrführerschein: Gilt die Fahrerlaubnis auch im Zivilleben?
Angehörige der Bundeswehr haben die Möglichkeit, bei der Bundeswehr Führerscheine zu erwerben. Besondere Bedeutung hat dies für Personen, welche bei der Bundeswehr oder auch im Zivilleben schwere Fahrzeuge oder auch Kranfahrzeuge bewegen wollen.
Im Gegensatz zur europäischen Fahrklasseneinteilung gibt es beim Bundeswehrführerschein nicht die Klasse BE. Des Weiteren gibt es bei der Bundeswehr zusätzlich die Klasse F für Kettenfahrzeuge und die Klasse G für gepanzerte Radfahrzeuge.
Bis wann gilt die Fahrerlaubnis?
Die von einer Dienststelle der Bundeswehr erteilte Fahrerlaubnis gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses. Wenn das Dienstverhältnis endet, wird der Führerschein nach § 26 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung (kurz: FeV) eingezogen.
Der Inhaber kann erhält aber auf dessen Antrag eine Bescheinigung darüber, für welche Betriebsart und Fahrzeugklasse ihm bei der Bundeswehr die Erlaubnis erteilt war.
Wie beantrage ich eine entsprechende zivile Fahrerlaubnis?
Innerhalb von 5 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann bei der Verwaltungsbehörde eine entsprechende zivile Fahrerlaubnis für die jeweilige Betriebsart und Fahrzeugklasse beantragt werden. Der Antrag muss am Hauptwohnsitz gestellt werden. Dazu muss die bei Dienstaustritt erteilte Bescheinigung vorgelegt werden. Dabei dürfen beim Antragsteller keine Tatsachen vorliegen, die ihn als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet darstellen. Mit Ausnahme der Klassen F für Kettenfahrzeuge und G für gepanzerte Radfahrzeuge kann der Bundeswehrführerschein in die jeweilige zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Soweit allerdings noch eine Spezialausbildung (Omnibusführerschein) erforderlich ist, muss diese zuvor absolviert worden sein.
Bundeswehrführerschein: Beratung durch einen Anwalt
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