Bußgeldkatalog (2025): Wann drohen Punkte oder Fahrverbot?

Von A wie Ampel überfahren über B wie Blitzer bis Z wie zu nah aufgefahren. Die Liste der Verkehrssünden ist lang. Was wie bestraft wird, legt der Bußgeldkatalog fest. Darin ist aufgeführt, wie hoch Geldbußen sind, wofür es Punkte in Flensburg gibt und für welche Vergehen sogar der Führerschein entzogen werden kann. Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog lesen Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Bußgeldkatalog: Das Wichtigste Im Überblick

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: Das regelt der Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog listet sogenannte Ordnungswidrigkeiten auf. Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören beispielsweise das Handy am Steuer, Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Außerdem legt der Bußgeldkatalog auch fest, wie die Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Mögliche Maßnahmen, die Sie nach einer Ordnungswidrigkeit treffen können, sind Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Aktueller Bußgeldkatalog

Der aktuelle Bußgeldkatalog gilt seit 09. November 2021. Teurer wird es seitdem unter anderem für Temposünder und Falschparker. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss nach neuem Reglement mit einem Fahrverbot rechnen. 

Von Falschparken bis zu schnell fahren: Was kosten die gängigen Verkehrssünden?

Die hier aufgeführten Werte entstammen dem Bußgeldkatalog, sind aber beispielhaft. Welche Buße verhängt wird, kann vom Einzelfall abhängen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie eine*n Anwält*in für Verkehrsrecht zurate ziehen.

Falschparken

Beim Falschparken ist die Spanne der Bußgelder groß. Von 10 Euro Verwarngeld (zum Beispiel für unzulässiges Parken in einer verkehrsberuhigten Zone) bis zu 110 Euro plus 1 Punkt (Parken in zweiter Reihe mit Unfall) ist nahezu alles möglich.
Entscheidend ist dabei, wo Sie geparkt haben, wie lange und ob Sie jemanden gefährdet oder blockiert haben.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sind Sie zu schnell gefahren, kommt es darauf an, wo sie geblitzt wurden und wieviel sie zu schnell waren. Die Bußgelder sind gestaffelt: Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung, desto teurer wird es. Zudem können noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot hinzukommen.

Innerorts beginnt der Bußgeldkatalog bei 30 Euro Verwarngeld, wenn Sie weniger als 10 km/h zu schnell waren. Das Maximum für mehr als 70 km/h über der Höchstgeschwindigkeit sind 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

Außerorts reicht die Spanne von 20 Euro bis zu 700 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot.

Handy am Steuer

Der Bußgeldkatalog bezeichnet diese Ordnungswidrigkeit ziemlich sperrig als „Nutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“. In den meisten Fällen ist das ein Handy, theoretisch fallen aber auch andere Geräte, zum Beispiel Taschenrechner, darunter.

  • Mindestens 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Gefährdung anderer 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Im Falle eines Unfalls 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Rote Ampel überfahren

Im juristischen Zusammenhang spricht man hierbei von einem sogenannten Rotlichtverstoß.
Wichtig ist, wie lange die Ampel schon rot war.


Dauert die Rotphase weniger als 1 Sekunde an, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Dann müssen Sie mit folgenden Bußen rechnen:

  • Mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Gefährdung anderer 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Im Falle eines Unfalls 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Beim sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß war die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot. Dann kommt folgendes auf Sie zu:

  • Mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Gefährdung anderer 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat
  • Im Falle eines Unfalls 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Verwarnung, Bußgeld, Strafe: Was ist der Unterschied?

Wenn Sie für eine Ordnungswidrigkeit Geld bezahlen müssen, handelt es sich entweder um ein Verwarngeld oder um ein Bußgeld:

  • Der größte Unterschied ist die Höhe des Betrages. Bei kleineren Verstößen wird häufig nur ein Verwarngeld fällig. Dieses liegt üblicherweise zwischen 5 und 55 Euro. Es gibt aber auch Verwarnungen ohne Verwarngeld. Geht die Summe über die 55 Euro hinaus, handelt es sich um ein Bußgeld.
  • Wenn Sie das Verwarngeld bezahlen, ist die Sache für Sie erledigt, es folgt kein Verfahren. Nur wenn Sie nicht bezahlen und damit die Verwarnung nicht akzeptieren, schließt sich ein Bußgeldverfahren an. Dann kommen zum ursprünglichen Verwarngeld noch 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen hinzu. Wird ein Bußgeld gegen Sie verhängt, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen, zum Beispiel weil die Daten darin fehlerhaft sind. Sie müssen dabei aber beachten, dass eventuell Extrakosten auf Sie zukommen. Der eigentliche Einspruch ist kostenlos, wenn das Verfahren vor Gericht geht, kommen aber beispielsweise Anwaltskosten und Gerichtskosten dazu. Bei einem Verwarngeld ist kein Einspruch möglich. Lediglich eine Stellungnahme zum Strafzettel können Sie abgeben.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat im Straßenverkehr

Neben den Ordnungswidrigkeiten, die der Bußgeldkatalog aufführt, gibt es auch Straftaten im Straßenverkehr. Dazu gehören beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterscheiden sich in mehreren Punkten:

  Ordnungswidrigkeit Straftat
Gesetzliche Grundlage Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Strafgesetzbuch (StGB)
Sanktionen Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe
Verfahren Bußgeldverfahren Strafverfahren
Gilt als Vorstrafe Nein Ja
Speicherung Im Fahreignungsregister, falls es Punkte in Flensburg gibt Im Fahreigungsregister und im Bundeszentralregister

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Punkten in Flensburg

  • Wo kann ich meinen Punktestand abfragen?

    Wie viele Punkte Sie aktuell in der Verkehrssünderkartei haben, erfahren Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sie können entweder online, per Post oder persönlich vor Ort eine sogenannte Registerauskunft anfordern.

  • Bei wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

    Wenn Sie 8 Punkte in Flensburg angesammelt haben, droht Ihnen der Führerscheinentzug. Dabei handelt es sich nicht um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, sondern um eine, zumindest vorerst, dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.
    Ihr Führerschein ist dann aber nicht für immer weg. In der Regel können Sie frühestens nach 6 Monaten einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Genehmigung kann aber an Bedingungen, wie zum Beispiel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), geknüpft sein.

  • Kann man Punkte abbauen?

    Ja. Wenn Sie maximal 5 Punkte auf Ihrem Konto haben, können Sie an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen. Dann wird Ihnen ein Punkt erlassen. Allerdings ist ein solches Seminar nur einmal in 5 Jahren möglich.

  • Wann verfallen Punkte in Flensburg?

    Wann Punkte verfallen, hängt von der begangenen Ordnungswidrigkeit ab.

    • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden in der Regel nach 2,5 Jahren getilgt.
    • Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkt werden in der Regel nach 5 Jahren getilgt.

    Aber Achtung: Nur weil die Punkte getilgt sind, sind sie nicht zwingend endgültig gelöscht. In der sogenannten „Überliegefrist“ von einem Jahr können Punkte, die eigentlich bereits getilgt sind, immer noch relevant für Ihr Punktekonto sein. Kommen in dieser Zeit neue Verkehrsverstöße dazu, ist für die Behörde eine korrekte Nachberechnung möglich.


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