Führerscheinentzug: Wann ist eine Verkürzung möglich?

Führerscheinentzug und Fahrverbote sind die Folge von schwerwiegenden Verkehrsverstößen, wie etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Überfahren einer roten Ampel. Neben den Punkten in Flensburg ist es häufig der Entzug der Fahrerlaubnis, den Kraftfahrer fürchten, denn dieser bedeutet meist erhebliche Einschränkungen im beruflichen und privaten Umfeld. Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die Zeit Ihres Führerscheinentzugs verkürzen können, erfahren Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Führerscheinentzug: Das Wichtigste in Kürze

Ab wann droht ein Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug ist die letzte Konsequenz bei dauerhaftem schwerem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Ein Fahrzeugführer hat sich als nachweislich nicht fahrtauglich erwiesen, wenn ein Führerscheinentzug ausgesprochen wird.

Während Fahrverbote bei (verhältnismäßig) kleineren Delikten ausgesprochen werden, ist der Entzug des Führerscheins erst möglich, wenn Sie insgesamt mindestens 8 Punkte in Flensburg haben. Auch weitere Straftaten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können zum Entzug des Führerscheins führen.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Die beiden Begrifflichkeiten sollten Sie nicht verwechseln:

  1. Fahrverbote werden ausgesprochen bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnis selbst wird nicht entzogen, sehr wohl wird aber die Fahrberechtigung für bis zu 3 Monate ausgesetzt. Nach Ablauf des Fahrverbotes erhält der Kraftfahrer seinen Führerschein zurück.
  2. Beim Führerscheinentzug wird die erworbene Fahrerlaubnis aufgehoben. Innerhalb einer festgelegten Sperrfrist (mindestens 6 Monate) kann der Kraftfahrer dann keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Was kann ich gegen einen Führerscheinentzug tun?

Bei einem Führerscheinentzug können Sie eine Verkürzung der Sperrfrist bei dem Gericht beantragen, welches das Urteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis gefällt hat. Stellen Sie dazu einen entsprechenden Antrag, begründet durch eine stichhaltige Argumentation. Ein Richter wird Ihren Fall beurteilen und feststellen, ob Sie Ihr Verhalten geändert haben und nunmehr keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellen.

Überzeugen Sie mit Ihren Argumenten. Je besser diese sind, desto höher sind Ihre Chancen. Von einem Richter wohlwollend entgegengenommene Argumente sind beispielsweise:

  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die MPU
  • Teilnahme an Nachschulungen
  • Kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten
  • Einsehen des Fehlverhaltens
  • Verzicht auf Alkohol
  • Besuch von Selbsthilfegruppen oder Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe

Wie kann ich einen Führerscheinentzug verkürzen?

Ihnen wurde der Führerschein entzogen und Sie dürfen nun innerhalb der Sperrfrist keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen? Die Sperrfristwurde vom zuständigen Richter festgelegt. In § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ist festgeschrieben, wie lange diese andauern kann - nämlich von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Die Sperrfrist ist dazu da, dass Sie Ihre eigenen Fehler überdenken und an Ihrem Verhalten arbeiten. Nicht selten hat diese Sperrfrist aber sehr weitreichende Konsequenzen, weshalb über eine Verkürzung nachgedacht wird.

Um diese Sperrfrist zu verkürzen, müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass von Ihrem Verhalten keine Gefahr im Straßenverkehr mehr ausgeht. Dazu können Sie beispielsweise eine positive MPU dem Gericht vorlegen. Auch das berufliche Angewiesensein auf die Fahrerlaubnis kann sich positiv auf die Verkürzung der Sperrfrist auswirken. Beide Argumente müssen schriftlich in einem Antrag an das Gericht eingereicht werden.

Gut zu wissen: Ab wann kann eine Verkürzung beantragt werden?

Eine Verkürzung der Sperrfrist kann frühestens nach 3 Monaten Führerscheinsperre beantragt werden und nur, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre keine Sperrfrist auferlegt bekommen haben.

Führerscheinentzug wegen Alkohol: Ab wie viel Promille?

Ab einem Promillewert von 1,1 hinter Ihrem Lenkrad begehen Sie in Deutschland eine Straftat. Nach § 316 StGB zählt Trunkenheit im Straßenverkehr zu den Verkehrsstraftaten und wird mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins geahndet. Eine Freiheitsstrafe ist ebenfalls möglich. Doch auch bei niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen ist bereits mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten zu rechnen.

Hinweis: Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol im Straßenverkehr verjähren frühestens nach 6 Monaten, wenn der Promillewert unter 1,1 liegt. Bei einem Wert darüber handelt es sich um eine Straftat. Die Punkte in Flensburg werden erst nach mehreren Jahren gelöscht.

Hinweis: Die 0-Promillegrenze gilt in Deutschland nicht nur für die Probezeit, sondern für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren!

Bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?

Sie riskieren bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot von 1 Monat. Häufig kommt es allerdings zu einem Fahrverbot erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wurden.

Ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 41 km/h ist Ihnen neben einem Bußgeld und Punkten ein Fahrverbot in der Regel sicher.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 bis 60 km/h erfolgt erstmals ein Führerscheinentzug von 2 Monaten (dazu 2 Punkte, Fahrverbot sowie Zahlung eines Bußgeldes).

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h müssen Sie Ihren Führerschein für insgesamt 3 Monate abgeben.

Hinweis: Die Länge des Führerscheinentzugs unterscheidet sich, je nachdem, ob Sie inner- oder außerhalb einer Ortschaft mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden.

Ab wie vielen Punkten Führerscheinentzug?

Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Kraftfahrer verlieren damit die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Sperrfrist dauert mindestens 6 Monate.

Die neue Fahrberechtigung wird erst erteilt, wenn dargelegt werden konnte, dass man als Kraftfahrer wieder dazu geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dazu wird eine positive MPU notwendig.

Hinweis: Oft wird schon bei einem Verstoß der Geschwindigkeitsüberschreibung mit 1 Punkt in Flensburg bereits ein Fahrverbot ausgesprochen!

In Flensburg werden alle Punkte von Kraftfahrern gesammelt. Je nach Menge, erfolgen unterschiedliche Maßnahmen:

  • 4 - 5 Punkte: Ermahnung
  • 6 - 7 Punkte: Verwarnung
  • Ab 8 Punkte: Entziehung

Entscheidend dafür, welche Maßnahme ergriffen wird, ist immer der Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung.

 

Gut zu wissen: Wann gibt es Punkterabatt?

Punkterabatt gibt es, wenn Sie freiwillig bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dann bekommen Sie einen Punkt erlassen. Diese freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau ist allerdings nur alle 5 Jahre gestattet. Seminare halten beispielsweise die DEKRA oder der TÜV zu einem Preis von circa 400 Euro ab.

Führerschein entzogen - wann endet die Verjährung?

Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine Nebenstrafe im Rahmen von Strafverfahren dar und ist als solche an die Verjährung der zugrunde liegenden Straftat gekoppelt. Dabei sind die Verfolgungsverjährung (§ 78 StGB) und die Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB) zu unterscheiden.

Bei der Verfolgungsverjährung handelt es sich um den Zeitrahmen, den die Ermittlungsbehörden für die Verfolgung im Rahmen einer Anklage haben. Diese beträgt bei Straftaten mindestens 3 Jahre und richtet sich nach dem angedrohten Höchststrafmaß der betreffenden Tat.

Bei der Vollstreckungsverjährung dagegen handelt es sich um den Zeitraum, der den Behörden zur Vollstreckung zur Verfügung steht. Auch hier beträgt die Verjährungsfrist mindestens 3 Jahre, ist jedoch abhängig vom der im jeweiligen Einzelfall verhängten Strafe.

Nach der Verjährung kann die Erteilung der Fahrerlaubnis neu beantragt werden, und zwar ohne Nachschulung oder der Vorlage einer positiven MPU. Allerdings kann verlangt werden, dass aufgrund dieser sehr langen Zeit ohne Fahrpraxis eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden muss.

Fahren trotz Fahrverbot: Was darf ich während des Einzuges meines Führerscheins noch nutzen?

Bei einem Führerscheinentzug dürfen Sie immer noch Ihr Mofa oder ein E-Bike fahren. Haben Sie für Ihr Mofa eine separate Prüfbescheinigung oder haben Sie vor dem 1.4.1980 Ihr 15. Lebensjahr vollendet, dürfen Sie trotz Entziehung der Fahrerlaubnis dieses genauso wie E-Bikes oder S-Pedelecs weiter benutzen.

Hinweis: Das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas kann Ihnen in besonderen Fällen gerichtlich oder behördlich untersagt werden.

Hinweis: Wer trotz Führerscheinentzug mit einem motorisierten fahrbaren Untersatz fährt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe (§ 21 Straßenverkehrsgesetz) rechnen.

Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung beim Führerscheinentzug

Ein Führerscheinentzug kann weitreichende berufliche und auch private (bspw. bei der Pflege von Angehörigen) Konsequenzen haben. Daher empfiehlt es sich Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Dieser berät Sie, fordert umgehend Akteneinsicht an und klärt mit Ihnen, welche Möglichkeiten für eine Verkürzung der Sperrfrist bestehen.

Lassen Sie sich alle Chancen erklären, um den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden und alle Risiken, die für Sie entstehen können. Während Sie ein kurzfristiges Fahrverbot möglicherweise noch überbrücken können, ist der Entzug Ihres Führerscheins endgültig. Sie können zwar nach einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, aber zuvor haben Sie einige Auflagen zu erfüllen (zum Beispiel MPU).

Eine kostengünstige und rechtssichere Ersteinschätzung erhalten Sie in der telefonischen Rechtsberatung der DAHAG

Hinweis: Ein erstmalig verhängtes Fahrverbot kann in Ausnahmefällen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Bei einem Führerscheinentzug gilt dies nicht.


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