Helmpflicht beim Quad: Was droht mir, wenn ich ohne Helm fahre?
Egal ob onroad oder offroad – Quad fahren begeistert viele Menschen. Das Quad oder auch ATV (All Terain Vehicle) ist leicht zu bedienen und darf deswegen teilweise sogar schon ab 16 Jahren gefahren werden. Aber nicht ohne Helm! Was unter Helmpflicht zu verstehen ist und was passiert, wenn Sie keinen Helm tragen, erfahren Sie hier.
Helmpflicht beim Quad - Wann gilt sie?
Seit Januar 2006 gilt in Deutschland eine uneingeschränkte und allgemeingültige Helmpflicht für alle Quad-Fahrer. Diese ergibt sich aus § 21 a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Das Quad oder ATV erreicht problemlos eine Geschwindigkeit von 20 km/h und verfügt über keine Sicherheitsgurte. Demnach ist jeder Fahrer oder auch Beifahrer dazu verpflichtet einen Schutzhelm zu tragen. Unter geeignet versteht man, dass der Helm den kompletten Kopf- und Nackenbereich schützen muss, so wie ein Motorradhelm. Einen Fahrrad- oder Reithelm aufzusetzen ist demnach nicht erlaubt.
Weitere Schutzkleidung, wie beispielsweise Lederanzug oder Handschuhe, ist übrigens nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Gut zu wissen: Die Helmpflicht beim ATV gilt auch in Österreich und in der Schweiz.
Was passiert beim Verstoß gegen die Helmpflicht?
Werden Sie auf einem Quad ohne Helm erwischt, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit 15 Euro Verwarngeld bestraft. Klingt erstmal nicht nach viel, aber an der Helmpflicht hängt noch viel mehr. Sind Sie in einen Quad-Unfall verwickelt und haben dabei keinen Helm getragen, dann bleibt Ihnen nur zu hoffen, dass der Schaden nicht so groß ist, denn: Die Versicherung kann Ihnen einen Mitschuld geben und Leistungen oder Teilleistungen streichen. Auf einem großen Teil der Kosten bleiben Sie unter Umständen also sitzen.
Das gilt übrigens auch, wenn Sie auf privatem Gelände gefahren sind, auf dem die Straßenverkehrsordnung nicht gilt.
Auch auf privaten Wegen müssen Sie sich zumindest in einem gewissen Rahmen an die Straßenverkehrsordnung halten. Tun Sie das nämlich nicht und verunglücken, kann der Anspruch auf Schadenersatz unter Umständen entfallen. So geschehen ist es einem Quadfahrer, der 2018 mit einer Geschwindigkeit von 60-70 km/h auf einem befestigten Wirtschaftsweg unterwegs war und ungebremst in einen Schotterhaufen fuhr. Er verlangte vom Besitzer des Weges Schadenersatz, da der Schotterhaufen dort nicht hätte sein dürfen. Das Oberlandesgericht Braunschweig sah die Schuld allerdings überwiegend beim Quadfahrer. Wäre er in angemessener Geschwindigkeit unterwegs gewesen, hätte er den Schotterhaufen bereits von weitem sehen können. Er bekam demnach keinen Schadenersatz (Az. 9U 48/18).
Bei Unfällen mit dem Quad kann es sogar sein, dass Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner in einem PKW alleine für den Unfall haften müssen. Lässt sich die Schuld nicht zweifelsfrei klären, wird die Haftung aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr gewertet und die ist beim Quad deutlich höher als beim Auto. So entschied das Oberlandesgericht in München im Jahr 2013 (Az. 10 U 2166/13).
Übrigens sind Sie nicht nur dazu verpflichtet einen Helm zu tragen, sondern auch einen Verbandskasten und ein Warndreieck auf dem Quad mitzuführen. Auch hier drohen Ihnen Verwarngelder, wenn Sie ohne aufgegriffen werden.