Ratgeber: Bußgelder aus dem Ausland

Wer im Ausland ein Knöllchen bekommt, wird oft mit hohen Geldbußen zur Kasse gebeten. Wie sieht es aber mit der Vollstreckung in Deutschland aus? Ein kleiner Überblick.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Mautgebühr in Italien

Es kann durchaus vorkommen, dass Autofahrer durch ein Inkassounternehmen aus Italien Namens NiviCredit aufgefordert werden, nicht gezahlte Mautgebühren nachzuzahlen. Diese zivilrechtlichen Forderungen verjähren nach italienischem Recht erst nach zehn Jahren. Doch wie kann es sein, dass die Maut nicht bezahlt wurde?

  • Automat war defekt.
  • Kreditkarte wurde nicht angenommen, obwohl sie gültig ist. (Autofahrer erhalten dann einen Quittungsstreifen mit der Aufschrift Mancato pagamento, was soviel bedeutet wie »Nicht bezahlt«)
  • Das Mautpersonal streikt und die Schranken stehen offen.
  • Meistens wird angenommen, dass der Autofahrer die Maut nicht vorsätzlich einbehalten hat.
  • Wird die Gebühr nicht innerhalb von 15 Tagen nachträglich gezahlt, wird die Firma NiviCredit eingeschaltet. (Quelle: ADAC)

Verkehrsbeschränkte Zonen in Italien

Historische Innenstädte sind somit für Fahrzeuge tabu. Das entsprechende Verkehrszeichen gibt es auch in verschiedenen Ausführungen, die dann bestimmte Uhrzeiten etc. angeben. Unbedingt darauf achten!

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Italien

  • Lange Verjährungsfristen: Verstöße, die eine Geldstrafe nach sich ziehen, können ab dem Tattag zwei Jahre vollstreckt werden; vollstreckbare Entscheidungen sogar fünf Jahre. (Ab dem Tag der Verkehrsordnungswidrigkeit bis zur Zustellung des Bescheids gilt die 360-tägige Verfolgungsverjährung.)
  • Abblendlicht muss tagsüber auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein (gültig für alle Kfz).
  • Handyverbot für Fahrer, Freisprechanlage oder Kopfhörer erlaubt – bei Verstoß droht eine Mindeststrafe von 78 Euro.
  • Tempolimits: Ortsgebiet 50 km/h, Staatsstraßen und außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h, Autobahn 130 km/h.
  • Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. (Fahranfänger und Berufskraftfahrer 0 Promille).
  • Warnweste muss getragen werden, wenn das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen wird, um auf die Fahrbahn zu gehen. Bei Verstoß droht eine Strafe, die von mindestens 38 Euro beginnt.

Verkehrsbestimmungen weiterer Länder

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Österreich:

  • Für Verkehrsverstöße gilt eine Verfolgungsverjährungsfrist von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist bei Parkverstößen (kommunale Parkzonensatzung) beträgt ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre (beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung).
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
  • Tempolimits: Innerorts 50 km/h, Freiland- und Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 130 km/h
  • Kindersitz: Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 m müssen einen Kindersitz nutzen. Kinder, die unter 14 Jahre alt, aber größer als 1,50 m sind, dürfen ohne Kindersitz mitfahren.
  • Die Nutzung von Radarwarngeräten ist verboten.
  • Winterreifenpflicht vom 01.11.-15.04. (Nichtbeachtung kann 35 € kosten, bei Gefährdung anderer bis zu 5.000 €.)
  • Im Kfz muss eine Warnweste mitgeführt werden.

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Frankreich:

  • Ordnungswidrigkeiten verjähren nach einem Jahr, Vollstreckungsfrist beträgt zwei Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Verkehrsstraftaten verjähren nach drei Jahren, können aber – je nach Delikt – bis zu fünf Jahre vollstreckt werden.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
  • Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren(Strafe bei Nichtbeachtung: ca. 35 €).
  • Kindersitzregelung: Unter 10 Jahren müssen Kinder auf dem Rücksitz Platz nehmen (mit Kindersitz). In Ausnahmefällen (falls Rücksitze mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind), darf das Kind auf dem Beifahrersitz (mit Kindersitz) Platz nehmen.
  • Tempolimits: Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Autobahn 130 km/h. Führerscheinneulinge dürfen außerorts maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen maximal 100 km/h und auf Autobahnen maximal 110 km/h schnell fahren.<(li>
  • Handy darf während der Fahrt nicht einmal in der Hand gehalten werden (Strafe bei Nichtbeachtung: ab 35 Euro).
  • Radarwarngeräte und Navis mit POI-Funktion sind verboten.
  • Mindestens eine Warnweste muss im Kfz vorhanden sein. Mitfahrer, die bei einem Unfall oder Ähnlichem aussteigen, müssen auch eine Warnweste tragen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Spanien:

  • Verfolgungsverjährung richtet sich nach Schwere des Delikts (3, 6 oder 12 Monate Frist).
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
  • Tempolimits: Innerorts 50 km/h, Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 120 km/h.
  • Telefonieren am Steuer ist nur erlaubt, wenn eine Freisprechanlage (ohne Kopfhörer) genutzt wird (Strafe bei Missachtung ca. 90 Euro).
  • Warnweste muss beim Verlassen des Fahrzeuges (bei Panne oder Ähnlichem) getragen werden.
  • Kindersitze für Kinder bis 12 Jahre (kleiner als 1,35 Meter; amtliche Genehmigung).

Wichtige Verkehrsbestimmungen in der Schweiz:

  • Verkehrsverstöße können zwei Jahre verfolgt werden, die Strafe kann zwei Jahre eingetrieben werden.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
  • Tempolimits: Innerorts 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 80 km/h, Autostraße 100 km/h, Autobahn 120 km/h.
  • Handyverbot für den Fahrer; Freisprechanlage darf aber genutzt werden (Strafe bei Missachtung ca. 100 Schweizer Franken.)
  • Kinder bis 12 Jahre oder unter 1,50 m Körperlänge müssen im Kindersitz befördert werden.
  • Es besteht keine grundsätzliche Pflicht für Winterreifen. Allerdings sollte das Kfz möglichst den entsprechenden Straßenverhältnissen angepasst sein, da bei einem Unfall auf winterlichen Straßen die Mithaftung in Betracht gezogen wird.
  • Radarwarngeräte sind verboten. Wer trotzdem eins nutzt und erwischt wird, dem droht eine Strafe in Höhe von mindestens 400 Schweizer Franken.

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Kroatien:

  • Verjährungsfrist beträgt bis zu fünf Jahre.
  • Tempolimits: geschlossene Ortschaften 50 km/h, Landstraßen 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 130 km/h.
  • Abblendlicht muss auch tagsüber angeschaltet sein.
  • Handyverbot für Fahrer
  • Die Promillegrenze liegt bei 0 Promille.
  • Warnweste im Auto ist Pflicht.

Parkverstöße in Kroatien und deren Bußgeld-Eintreibung durch eine Kanzlei in Berlin

Es gibt viele Fälle, in denen deutsche Autofahrer einen Brief von einer Berliner Kanzlei erhalten haben und eine Rechnung in Höhe von knapp 140 Euro zahlen sollen. Angeblich habe der Fahrer in einer kroatischen Stadt falsch geparkt bzw. kein Parkticket gelöst. Folgende Städte sind bisher durch ein solches Handeln aufgefallen: Zagreb (Zagrebparking), Pula (Pula Parking), Dubrovnik, Opatija, Osijek und Omis. Wie läuft das Prozedere ab? Normalerweise bekommen Falschparker vor Ort (in Kroatien) eine Zahlungsaufforderung an den Scheibenwischer. Wer diese nicht beachtete, bekam es mit einer Anwaltskanzlei aus Deutschland zu tun. Der in Deutschland ansässige Anwalt forderte dann den Kfz-Halter auf, das Bußgeld inklusive Anwaltskosten zu zahlen. Darf er das aber einfach so einfordern? Ja, wenn er z. B. durch Pula Parking beauftragt wurde, darf der Anwalt in Deutschland das Bußgeld einfordern. Anmerkung: Es gibt noch keinen Präzedenzfall zu dieser Thematik.

Allerdings haben die Parkplatzinhaber in Kroatien jetzt reagiert. Nachdem viele Autofahrer auf die Schreiben von der Kanzlei aus Berlin offenbar nicht reagiert haben, versuchen die »Gläubiger«, das Geld mithilfe von kroatischen Anwälten und Notaren einzutreiben. Fakt ist: Nur ein Zivilprozessverfahren vor dem Handelsgericht in Zagreb wäre für die Vollstreckung zuständig. Dennoch muss man gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss vom Notar innerhalb von acht Tagen Einspruch einlegen. Ansonsten kann die Vollstreckung direkt betrieben werden. (Quelle: ADAC)


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