Trunkenheitsfahrt: Was droht bei Alkohol am Steuer?
„Don´t drink and drive!“ So lautet der wohl bekannteste Slogan gegen Alkohol am Steuer. Doch obwohl Trunkenheitsfahrten stark sanktioniert werden, gab es im Jahr 2017 noch über 35.000 Unfälle, bei denen mindestens einer der Beteiligten unter Alkoholeinfluss stand. Aber auch wenn es nicht zum Unfall kommt, drohen Ihnen hohe Strafen, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren. Welche Promillegrenzen welche Strafe nach sich ziehen, was für Radfahrer und Fußgänger gilt und wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, haben wir Ihnen hier zusammengetragen.
Ab welcher Promillegrenze ist Alkohol am Steuer strafbar?
Alkohol am Steuer kann schon in geringen Mengen eine Strafe nach sich ziehen. Denn auch wenn Sie theoretisch mit einem Promillewert bis 0,5 noch Auto fahren dürfen: Werden Sie auffällig, begehen Sie schon mit 0,3 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe oder sogar Fahrverbot bestraft wird. Das bedeutet im Klartext: Fahren Sie zu schnell oder in Schlangenlinien, gefährden andere Verkehrsteilnehmer oder verschulden sogar einen Unfall, dann gelten Sie bereits mit 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig und haben eine Strafe zu erwarten.
Bei einem Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille müssen Sie nicht mal auffällig werden oder einen Unfall verursachen: Sie gelten als relativ fahruntüchtig und begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die Sie definitiv zur Kasse gebeten werden, Punkte in Flensburg bekommen und den Führerschein abgeben müssen. Je öfter Sie mit zu viel Alkohol im Blut erwischt werden, desto teurer wird es auch für Sie.
Mit einem Alkoholwert von über 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat, wenn Sie sich in diesem Zustand noch ans Steuer setzen.
Promillegrenzen im Straßenverkehr
Promillenwert | Vergehen | ||
---|---|---|---|
0,3 bis 0,5 (bei Auffälligkeit) | Ordnungswidrigkeit | ||
0,5 bis 1,09 | Ordnungswidrigkeit | ||
mehr als 1,1 | Straftat |
Bei Trunkenheitsfahrt erwischt: Was droht mir?
Werden Sie zum ersten Mal mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt, gelten Sie als Ersttäter und die Strafe fällt deutlich geringer aus, als wenn Sie beim zweiten oder dritten Mal erwischt werden. Dennoch: günstig kommen Sie definitiv nicht davon.
Geraten Sie unter Alkoholeinfluss und einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 in eine Polizeikontrolle, müssen Sie mit Punkten in Flensburg, einem zeitlich begrenzten Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen:
Verstoß | Strafe |
---|---|
Ersttäter | 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro |
Beim zweiten Mal | 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und 1000 Euro |
Ab dem dritten Mal | 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und 1500 Euro |
Werden Sie mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt, wird das als Straftat geahndet. Sie erwartet dann eine sehr hohe Geldstrafe – bei Ersttätern liegt diese bei 30 bis 40 Tagessätzen – oder sogar eine Freiheitsstrafe. Ihr Führerschein ist erstmal für mindestens 6 Monate weg. Der Führerscheinentzug kann allerdings auch 5 Jahre andauern. Im schlimmsten Fall müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen, um Ihren Schein überhaupt wieder zurück zu bekommen.
Betrunken gefahren - wann muss ich zur MPU?
Wenn Sie sich mit mehr als 1,6 Promille hinters Steuer gesetzt haben und erwischt wurden, müssen Sie in jedem Fall zur MPU – auch als „Idiotentest“ bekannt. Das Verkehrsrecht stellt in diesem Fall nämlich in Frage, ob Sie überhaupt noch dazu geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Fahreignung bedeutet dabei die charakterliche, körperliche und psychische Fähigkeit eines Menschen, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehrt steuern zu können.
Gut zu wissen: Der MPU müssen Sie sich auch unterziehen, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren sind.
Aber auch mit weniger Alkohol im Blut kann es passieren, dass Sie Ihren Führerschein nicht mehr so einfach zurückbekommen. Werden Sie öfter auch mit weniger Promille beim Autofahren erwischt oder gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer, müssen Sie sich einer MPU unterziehen – und diese ist teuer.
Was kostet eine MPU?
Die MPU wird von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) durchgeführt und besteht aus zwei verschiedenen Teilen: Aus der medizinischen Untersuchung und aus der psychologischen Untersuchung. Die medizinische Untersuchung dauert etwa 45 bis 60 Minuten und soll Ihre körperliche Eignung feststellen. Die psychologische Untersuchung dauert etwa 45 Minuten und umfasst ein psychologisches Gespräch mit einem Gutachter oder Psychologen.
Die Kosten richten sich dabei nach dem durchschnittlichen Aufwand der Fragestellung. Müssen Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt zur MPU, kostet diese 338,00 Euro. Besteht allerdings der Verdacht, dass Sie unter Einfluss von anderen Rauschmitteln – also Drogen – gefahren sind und müssen deswegen zur MPU, müssen Sie ein Drogenscreening machen. Das kostet über 800 Euro. Hinzukommen können nochmal mehrere hundert Euro für Vorbereitungen für die MPU oder eventuelle Nachschulungen, damit Sie Ihren Schein wieder bekommen.
Was tun, wenn der Bescheid wegen Trunkenheit am Steuer kommt?
Wurden Sie betrunken im Straßenverkehr erwischt, erhalten Sie den Bußgeldbescheid ungefähr 2 bis 6 Wochen nach Ihrer Trunkenheitsfahrt. Mussten Sie den Führerschein nicht sofort bei der Kontrolle aushändigen, haben Sie in der Regel noch ein wenig Zeit, bis Sie nach Zugang des Bußgeldbescheids Ihren Führerschein abgeben müssen.
Die Rücksprache mit einem Anwalt kann sich durchaus lohnen. Denn oft nutzt es, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Über die 0900-1 875 009 359* erreichen Sie täglich von 7 bis 1 Uhr auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte, die Ihnen einen Auskunft darüber geben können, ob sich ein Einspruch lohnt. Lagen beispielsweise zwischen Ihrem Alkoholkonsum und der Alkoholmessung weniger als 10 Minuten Karenzzeit, wäre die Messung nicht rechtmäßig erfolgt und Sie hätten gute Karten den Einspruch erfolgreich durchzusetzen.
Manchmal ist es auch möglich, das auferlegte Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Steht zum Beispiel Ihr Job auf dem Spiel, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, kann das als unzumutbare Härte gewertet werden.
Promillegrenze für Fahrradfahrer
Sie haben vor, heute ein paar Bier zu trinken und fahren deswegen lieber mit dem Fahrrad in die Kneipe? Schlechte Idee. Denn Promillegrenzen gibt es auch für Fahrradfahrer. Immerhin nehmen Sie mit diesem auch am Straßenverkehr teil.
Werden Sie mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt, gilt auch das als Straftat. Sie erhalten dafür zwei Punkte in Flensburg, eine hohe Geldstrafe und können sogar Ihren Führerschein verlieren. Bei 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad müssen Sie sich definitiv einer MPU unterziehen. In ganz schlimmen Fällen kann das Ordnungsamt Ihnen sogar verbieten, künftig wieder ein Fahrrad im Straßenverkehr zu benutzen.
Aber auch bei weniger Promille kann eine betrunkene Radtour teuer werden. Werden Sie mit mehr als 0,3 Promille auffällig und oder verursachen einen Unfall, müssen Sie bereits hier mit Punkten und einer Geldstrafe rechnen.
Für Fußgänger gibt es keine offizielle Promillegrenze. Verschulden Sie betrunken aber einen Unfall als Fußgänger, werden Sie auch hier zur Verantwortung gezogen.
Gut zu wissen: Promillegrenze für Rollstuhlfahrer