Unfallgutachten: Ein Überblick von Ablauf bis Kosten
Unfälle passieren auf Deutschlands Straßen leider viel zu oft und hinterlassen nicht nur Blechschäden. Als Betroffener eines unverschuldeten Unfalls mit Fahrzeugschaden sind Sie gut beraten, wenn Sie selbst oberhalb der Bagatellschadengrenze (über 750,00 €) ein unabhängiges Kfz-Schadensgutachten erstellen lassen.
Unfallgutachten: Das Wichtigste in Kürze!
- Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen selbständig Gutachten beauftragen.
- Unabhängiger Gutachter hilft mit professionellem Schadensmanagement.
- Die Erstellung eines Unfallgutachtens dauert in der Regel 1 bis 4 Tage.
Wofür wird ein Unfallgutachten erstellt?
Mit einem Unfallgutachten (Schadensgutachten) wird eine Fahrzeugbewertung durchgeführt sowie die Höhe der Reparaturkosten beziffert. Außerdem wird geprüft, ob eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Es werden insbesondere Fragen geklärt wie etwa:
- Liegen die Instandsetzungskosten mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert?
- Wie hoch ist der merkantile Minderwert?
- Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Wozu brauche ich ein Unfallgutachten?
Sie sind ohne eigenes Verschulden an einem Unfall beteiligt? Dann müssen Sie für die anstehende Regulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden exakt beziffern. Wenn Sie nicht selbst vom Fach sind, ist dies unmöglich. Deshalb benötigen Sie ein Unfallgutachten eines Sachverständigen.
Damit Sie nicht auf den Gutachter des Unfallverursachers warten müssen, reagieren Sie sofort und beauftragen Sie eigenständig einen Fachmann. Die Kosten für einen Gutachter müssen zu 100 Prozent von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist.
Hinweis: Bei Eigenverschulden kommt nur die Kaskoversicherung für das Gutachten auf.
Was gehört in die Dokumentation eines Unfallgutachters?
Ein Sachverständiger führt in einem Unfallgutachten in der Regel nachfolgende Details auf:
- Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges nebst Sonderausstattung
- Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
- Dokumentation sämtlicher Schäden durch Fotografien
- Auflistung der erforderlichen Reparaturen
- Kalkulation der Kosten für die Reparatur
- Einschätzung zum zeitlichen Aufwand der Reparatur
- Wertminderung/Restwert
- aktueller Wiederbeschaffungswert
- geschätzte Ausfallzeit
Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Unfallgutachtens?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, hat der Verursacher 7 Tage Zeit für die fristgerechte Schadensmeldung. Die Erstellung des Kfz-Unfallgutachtens dauert dann noch einmal rund 1 bis 4 Tage. Damit beginnt die eigentliche Schadensregulierung. Verlieren Sie aber besser keine Zeit, bis sich die Versicherung des Unfallverursachers meldet, um ein Gutachten zu erstellen.
Noch am gleichen Tag des Unfalls beauftragen Sie besser eigenständig einen qualifizierten Unfallgutachter, welcher Sie dann berät und die notwendige Beweissicherung vornimmt. Meist kommen Gutachter innerhalb weniger Stunden direkt an den Unfallort und beginnen mit der Arbeit. Nach spätestens 4 Tagen haben Sie dann bereits Ihr Gutachten in den Händen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch die Schadensregulierung sofort und zügig erfolgt.
Die Schadensregulierung von Versicherungen der Unfallverursacher gegenüber den Opfern kann langatmig ein. Damit Sie nicht bereits durch die Beauftragung eines Gutachtens durch die Gegenseite Zeit verlieren, kümmern Sie sich am besten selbst darum.
Hinweis: Bei einem Bagatellschaden mit einer Schadenshöhe unter 750,00 € reicht ein Kurzgutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag.
Unfallgutachten Kosten: Wer zahlt und wie teuer kann es werden?
Ein Unfallgutachten kostet je nach Umfang und Sachverständigen rund 500 Euro bis 800 Euro. In den Kosten enthalten sind das Honorar des Sachverständigen, Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibkosten sowie Nebenkosten.
Haben nicht Sie den Verkehrsunfall verursacht, sondern die Gegenseite, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu 100 Prozent die Kosten für ein Unfallgutachten. Tragen Sie eine Teilschuld, erfolgt unter Umständen eine Kostenbeteiligung mit festgelegter Quote. Auch ein Quotenvorrecht mittels Einbindung der eigenen Kaskoversicherung ist möglich.
Ein Schadensregulierungsprozess kann langwierig sein und sollte damit im Idealfall von einem Rechtsanwalt begleitet werden. Dieser kann nicht nur durch Fristsetzungen den Ablauf vorantreiben, sondern vor allem auch prüfen, ob von der gegnerischen Versicherung häufig vorgelegte Prüfprotokolle rechtmäßig sind und die darin vorgenommen Kürzungen von Schadenspositionen zurecht erfolgt sind.