Waffenrecht: Alle Infos und Beratung vom Anwalt
Dürfen Sie ein Gewehr so einfach behalten, wenn Ihr Großvater es ihnen vererbt hat? Ist das Mitführen eines Fleischermessers im öffentlichen Raum erlaubt? Wie lang darf ein Messer sein, wenn Sie es zum Beispiel beim Einkaufen mit sich tragen? Oder wollen Sie einfach wissen, was die Voraussetzungen sind, um einen Waffenschein zu erhalten? Diese Fragen und mehr beantwortet das deutsche Waffenrecht. Das Waffenrecht teilt sich in zwei große Themengebiete. Im Waffengesetz finden Sie alle Regelungen in Bezug auf die Herstellung, den Handel, den Erwerb, der Aufbewahrung und den Besitz von Waffen und Munition. Der zweite Teil, das sogenannte Beschussgesetz, widmet sich unterdessen der Prüfung und Zulassung von Waffen. Also ein eher „technischer“ Teil, der selten private Besitzer betrifft.
Terror und Anschläge der letzten Jahre haben zu starken Änderungen im deutschen Waffengesetz geführt. Die stärksten Anpassungen finden sich in Bezug auf Stich- und Hiebwaffen und der Erbenregelung (die Gesetze, die sich auf das Vererben von Waffen an Personen ohne Waffenschein beziehen). Dieses sogenannte „neue Waffenrecht“ beinhaltet Neuregelungen zu den Themen Waffenschein (es gibt einen „kleinen“ und „großen Waffenschein“), dem Führen von Messern mit feststehender Klinge oder Einhandmessern und der gesetzlichen Regelung bei der Vererbung von Schusswaffen.
Schreckschusswaffen, Schwerter und Altersvorschriften: Alles was Sie wissen müssen
Im Vergleich zum amerikanischen Waffenrecht, ist das deutsche wesentlich strenger. Schreckschusswaffen, Schwerter, Gaspistolen (auch bekannt als CO2 Waffen), Softair Waffen und Pfeil und Bogen unterliegen im deutschen Waffenrecht mindestens einer Altersgrenze und benötigen in einigen Fällen zusätzlich einen kleinen Waffenschein. Falls Sie sich einen solchen Schein zulegen möchten, so müssen Sie fast dieselben Voraussetzungen wie für einen großen Waffenschein erfüllen. Lediglich der Nachweis über den Bedarf des Waffenbesitzes und eine Haftpflichtversicherung entfallen. Die Altersvorschrift von mindestens 18 Jahren und die generelle charakterliche, wie auch gesundheitliche Eignung sind gleich.
Dies bedeutet aber auch, dass der Besitz eines Luftgewehrs ohne kleinen Waffenschein bereits ein Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt! Werden Sie erwischt, können auch hier bereits empfindliche Strafen drohen. Das deutsche Waffenrecht wird von den Behörden im Allgemeinen sehr ernst genommen und auch kleinere Vergehen werden streng bestraft. Lediglich bei Änderungen des Waffenrechts ist mit straffreien Übergangsphasen zu rechnen. So kann sich jeder auf Veränderungen einstellen, ohne Strafen befürchten zu müssen. Wie zuletzt im Jahr 2003. In diesem Jahr wurden Wurfsterne und sogenannte Butterflymesser als verbotene Waffen eingestuft und die Bevölkerung konnte diese bei der Polizei straffrei und kostenlos abgeben und entsorgen lassen.
Anwalt für Waffenrecht: Beratung am Telefon
Sie haben Fragen zum Waffenrecht? Zum Beispiel ob Sie mit einer Vorstrafe überhaupt einen Waffenschein erwerben können? Oder ob die Polizeibeamten vor Ihrer Haustür auch ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl und trotz vorliegendem Waffenschein Ihre Wohnung für eine Kontrolle betreten dürfen? Vielleicht hat sich auch eine Deko-Waffe als Mitbringsel aus dem Urlaub als echt entpuppt. Ein Anwalt kann Ihnen bei diesen hochbrisanten und rechtlich wichtigen Fragen helfen. Auch im Alltag eines Sportschützen können sich Fragen in Bezug auf das Waffenrecht ergeben.
Da es sich hierbei um einen sehr sensiblen Rechtsbereich handelt, der sich zudem immer wieder verändert, lohnt es sich, direkt Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Das geht ganz einfach, indem Sie Kontakt mit den selbstständigen Kooperationsanwälten der DAHAG Rechtsservices AG aufnehmen.