Absichtserklärung: Das gilt es zu beachten

Eine Absichtserklärung ist eine Erklärung eines oder mehrerer Vertragspartner, die meist keine unmittelbar rechtliche Verbindlichkeit begründet.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann kommt es zu einer Absichtserklärung?

Sie wird in der Regel dann abgegeben, wenn beide Vertragspartner sich noch nicht endgültig binden wollen, da wesentliche Eckdaten des Vertrags noch nicht endgültig feststehen. Generell kann jeder seine Meinung bis zum verbindlichen Vertragsschluss noch jederzeit frei ändern, sogar bis zur endgültigen Unterschrift beim Notar oder kurz vor der Unterzeichnung des bereits ausgehandelten schriftlichen Vertrags.

Vertragsrechtliche Konsequenzen der Absichtserklärung

Auch wenn noch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, können ausnahmsweise auch in diesem Vorstadium bereits vertragsrechtliche Konsequenzen entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einer der Vertragspartner sich ohne triftigen Grund von dem bisherigen Vorhaben lösen will, und der andere im schutzwürdigen Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages aber bereits rechtliche Dispositionen getroffen hat. Unter Umständen können daraus Ansprüche aus Verschulden aus Vertragsschluss (auf lateinisch: Culpa in Contrahendo oder CIC) entstehen. Der Haftungsmaßstab richtet sich gegebenenfalls nach § 276 BGB. Die Ansprüche sind auf Schadensersatz gerichtet. Das Stichwort dabei ist Naturalrestitution im Sinne von §§ 249 ff. BGB. Der spätere Vertragspartner muss dann so gestellt werden, als ob das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hat.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, schon im Bereich der eigentlich unverbindlichen Vorverträge gleichwohl verbindliche Optionen einzuräumen, unentgeltlich oder entgeltlich, und beispielsweise Vertragsstrafen zu definieren für den Fall, dass der Vertrag später nicht zustande kommt.

Absichtserklärung: Beratung durch einen Anwalt

Bei weiteren Fragen zur Absichtserklärung wenden Sie sich an einen Experten der Deutschen Anwaltshotline. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Lage beraten und Ihnen Handlungsempfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen an die Hand geben.


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