Abtrittserklärung - Infos und Rechtsberatung
Bei der Abtretung handelt es sich um die Übertragung einer Forderung durch den alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung erfolgt durch Vertrag. Die im Zusammenhang mit dem Übertragungsvertrag abzugebenden Erklärungen nennt man Abtrittserklärung. Der Zessionar kann die Ansprüche direkt gegen den Schuldner geltend machen. Die Abtretung ist in den §§ 398 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Ein häufig in der Praxis vorkommender Fall ist der, dass ein geschädigter Unfallbeteiligter die Schadenersatzansprüche für die Erstattung eines Gutachtens an den Gutachter abtritt, so dass dieser direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen kann.
Die Recherche im Internet zur Abtretung mag sinnvoll sein, lassen oft aber Fragen offen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen meist innerhalb weniger Minuten am Telefon weiterhelfen. Halten Sie für dieses Beratungsgespräch bitte Ihre Unterlagen, soweit vorhanden, bereit.