Anfahrtspauschale - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff der Anfahrtspauschale ist gesetzlich nicht definiert. Er findet sich aber unter der Rubrik "Kosten" vielfach wieder.
Im Arbeitsrecht ist die Anfahrtspauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte nicht anzurechnen vom Arbeitnehmer. Die Fahrt zur Arbeit ist vom Arbeitsentgelt schon umfasst.
Für Fahrten die der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für den Arbeitgeber tätigt, kann dieser aber einen sog. Aufwendungsersatz verlangen. Selbiges gilt, wenn der Arbeitnehmer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet.
Der Begriff Anfahrtspauschale ist auch immer wieder im Zusammenhang mit Rechnung von Handwerkern relevant. Handwerker dürfen die Anfahrt zum Kunden in Rechnung stellen. Hierbei obliegt es dem Handwerker selbst, ob er diesen Betrag bereits in der Kostenberechnung mit einrechnen möchte oder sie auf den Einzelfall nach Entfernung berechnet. Meistens sind diese Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten. Die Einzelaufstellung finden Sie dann in den Rechnungen.
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