Angebot freibleibend: Rechtliche Bedeutung und worauf Sie achten müssen
Angebot und die Annahme des Angebots sind für einen Vertrag nötig. Gibt eine Partei ein freibleibendes Angebot ab, ist er an das Angebot nicht gebunden. Es ist lediglich ein Vorschlag für ein Angebot. Ein freibleibendes Angebot wird auch als unverbindliches Angebot bezeichnet.
Wann kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt mit einem Angebot und einer Annahme des Angebots zustande. Erforderlich sind zwei aufeinander abgestimmte Willenserklärungen. Geben Sie zum Beispiel ein freibleibendes Angebot ab, sind Sie an das Angebot nicht gebunden. Es stellt lediglich einen Vorschlag für ein Angebot Ihrerseits dar. Ein freibleibendes Angebot wird im Volksmund auch als unverbindliches Angebot bezeichnet.
Ein Vertrag kommt erst wirksam zustande, wenn die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind und beide Parteien jeweils ein verbindliches Angebot und Annahme abgegeben haben. Wenn ein Angebot der Gegenpartei unterbreitet wird, sollte es einen Zusatz enthalten, ob dieses Angebote verbindlich oder unverbindlich ist.
Ein selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG berät Sie in Ihrem speziellen Fall meist in wenigen Minuten abschließend. Bei komplexeren Sachverhalten erläutert er Ihnen das weitere Vorgehen und zeigt Ihnen die nächsten notwendigen Schritte hierfür auf.