bewegliche Güter

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

bewegliche Güter - Infos und Rechtsberatung

Sachen im Rechtssinne sind körperliche Gegenstände, § 90 Bürgerliches Gesetzbuch(BGB). Bewegliche Sachen im Rechtssinne sind Gegenstände, die nicht Grundstücke und nicht fest mit einem Grundstück verbunden sind, mithin keine wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks sind.

Tiere sind keine beweglichen Sachen. Gemäß § 90a BGB gelten jedoch die Vorschriften über Sachen entsprechend. Die Unterscheidung in bewegliche und unbewegliche Sachen (Grundstücke) ist vor allem im Sachenrecht von Bedeutung. Die Eigentumsübertragung und der gutgläubige Erwerb vom Nichteigentümer sind für bewegliche Sachen und Grundstücke unterschiedlich geregelt. Weitere gesetzliche Unterscheidungen sind verbrauchbare (§ 91 BGB) und vertretbare Sachen (§ 92 BGB). Verbrauchbar sind solche beweglichen Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch im Verbrauch und in der Veräußerung besteht, z.B. Lebensmittel und Geld. Vertretbar sind bewegliche Sachen, die objektiv im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden.

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