Mit Darlehensvertrag sicher privat Geld leihen: Tipps und Muster

Ein Bekannter oder ein Familienmitglied wendet sich an Sie und bittet Sie, ihm Geld zu leihen. Auch wenn viele im Freundeskreis eher ungern Geld verleihen und sich unsicher sind: Wenn Sie im Voraus einige Dinge beachten, ist Ihnen die Rückzahlung des Privatdarlehens sicher. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie sicher privat Geld verleihen und wie Sie ihr verliehenes Geld wieder zurückbekommen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das wichtigste in Kürze:

Privatdarlehen: Was muss ich beachten?

Gründe ein Darlehen aufzunehmen gibt es viele: Eine unerwartete Reparatur oder Neuanschaffung steht an, eine hohe Nachzahlung wird gefordert, die Kaution für die Wohnung muss bezahlt werden. Ein Darlehen bei der Bank aufzunehmen ist hingegen schwierig: Die Bonität wird geprüft, die Auszahlung des Geldes verzögert sich. Und wer einen negativen Eintrag bei der Schufa hat, tut sich sehr schwer, einen Kredit trotz Schufa zu bekommen. Nicht selten wenden sich Menschen daher an Ihre Bekannten oder Ihre Familie und fragen nach einem Privatdarlehen.

Was also tun, wenn beispielsweise eine enge Freundin Sie nach Geld fragt? „Beim Geld hört die Freundschaft auf“? So muss es nicht laufen. Wenn Sie einige wichtige Dinge beachten und einen Darlehensvertrag mit Ihrer Freundin schließen, müssen Sie sich keine Sorgen darum machen, dass Sie das Geld nie wieder sehen. Lassen Sie sich aber nicht darauf ein, Geld ohne Darlehensvertrag zu verleihen – egal wie gut die Freundschaft ist. Der Vertrag schafft Klarheit und kann dadurch im Zweifelsfall die Freundschaft schützen.

Der Darlehensvertrag: Welche Pflichten ergeben sich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in §488 welche Pflichten sich für Darlehensgeber und Darlehensnehmer ergeben:

(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

Dieser Absatz erklärt sich fast von selbst. Sie verpflichten sich mit einem Darlehensvertrag eine vereinbarte Summe zu zahlen. Und nicht etwa nur die Hälfte der Summe oder sogar das doppelte. Der Darlehensnehmer hingegen, also derjenige, der das Geld bekommt, muss das Darlehen spätestens nach Ablauf der Laufzeit zurückzahlen – und zwar in voller Höhe plus Zinsen.

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht anders bestimmt, nach Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.

Ganz einfach: Die Zinsen müssen jährlich gezahlt werden oder am Ende der Vertragslaufzeit, falls diese kürzer ist als ein Jahr. Eine nachträgliche Zahlung der Zinsen ist nicht vorgesehen.

(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigung beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtig.

Hier wird es etwas komplizierter: Haben Sie keine Laufzeit für das Darlehen bestimmt, muss das Darlehen irgendwann gekündigt werden – anderenfalls läuft es ewig weiter und das Geld wird nie zurückgezahlt. Zur Kündigung berechtigt sind sowohl Sie als Darlehensgeber, aber auch die Bekannte, der Sie das Geld geliehen haben – also der Darlehensnehmer. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Falls noch keine Zinsen fällig geworden sind – beispielsweise weil das Darlehen noch nicht lange genug läuft oder Sie keine Zinsen vereinbart haben – muss Ihre Bekannte das Darlehen nicht kündigen, sondern kann Ihnen einfach das gesamte Geld zurückzahlen. Damit gilt der Vertrag dann auch als erledigt.

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Der Darlehensvertrag: Was muss drin stehen?

Der private Darlehensvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein – denn er unterliegt keiner bestimmten Form. Sie könnten Ihn auch mündlich abschließen und er wäre gültig. Dennoch sollten Sie schriftlich alle wichtigen Eckdaten festhalten, damit Sie später etwas in der Hand haben.

Das sollte der schriftliche Privatdarlehensvertrag enthalten:

  • Persönliche Daten: Im Vertragskopf sollten Name und Adresse des Darlehensgebers sowie des Darlehensnehmers stehen. Also Ihre eigenen Daten und die Ihrer Freundin, der Sie das Geld leihen.
  • Darlehenshöhe: Halten Sie unbedingt fest, wie hoch das Darlehen ist, das Sie gewähren.
  • Darlehenslaufzeit: Einigen Sie sich auf eine Laufzeit für das Darlehen. Wann soll es zurückgezahlt werden?
  • Kontoverbindung: Geben Sie die Kontoverbindung an, auf die der Geldbetrag überwiesen wird.
  • Verwendungszweck: Dieser Punkt ist optional. Geben Sie aber einen Verwendungszweck an, ist das Darlehen daran gebunden und darf nicht für etwas anderes verwendet werden.
  • Verzinsung: Geben Sie genau an, wie hoch die jährlichen Zinsen auf das Darlehen sind und auch in welchem Turnus diese gezahlt werden müssen. Bei einem Privatdarlehen können die Zinsen auch separat nachträglich gezahlt werden.
  • Tilgung: Tilgung bedeutet die Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Raten. Auch ein sogenanntes endfälliges Darlehen ist möglich. Bei diesem zahlt der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin nur die monatlichen Zinsen. Die gesamte Darlehenssumme wird dann am Ende der Laufzeit getilgt.
  • Sicherheiten: Falls Sie mit dem Darlehensnehmer oder der Darlehensnehmerin eine Sicherheit vereinbart haben, sollten Sie diese auch in den Darlehensvertrag mit aufnehmen.
  • Außerordentliche Kündigung: Gibt es Gründe für Sie, wegen denen Sie den Vertrag sofort kündigen würden und die Restschuld vor Ende der Laufzeit einfordern würden? Dann nehmen Sie diese hier auf.
  • Unterschrift: Ohne Unterschriften ist der Vertrag nicht gültig. Sowohl Sie als auch derjenige, der das Darlehen bekommt, müssen den Vertrag unterschreiben. Notieren Sie hier auch Ort und Datum, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde.

Privat Geld leihen: Maximale Sicherheit durch notarielles Schuldanerkenntnis

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, das vom Notar beurkundet wird. In diesem Dokument bestätigt der Darlehensnehmer, dass er gegenüber dem Darlehensgeber sogenannte Verbindlichkeiten hat – Ihnen also Geld schuldet. Fordern Sie dieses später wieder zurück, der Darlehensnehmer Ihnen aber weder das vereinbarte Pfand noch den Geldbetrag aushändigt, haben Sie mit dem notariellen Schuldanerkenntnis die Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung ohne ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis ist sinnvoll, wenn es sich bei der Darlehenssummer um einen sehr hohen Geldbetrag handelt. Es kann auch in den Darlehensvertrag mit integriert werden.

Das notarielle Schuldanerkenntis ist eine sogenannte einseitige Erklärung. Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe der vereinbarten Schuld. Bei einem sehr geringen Betrag kann sie daher weniger als 100 Euro kosten. Verleihen Sie hingegen einen sehr hohen Geldbetrag, wird auch das Schuldanerkenntnis bei Notar deutlich teurer und kann mehrere hundert Euro kosten.

Darlehen an Freunde und Familie: Muss ich Zinsen verlangen?

Leihen Sie engen Freunden oder Familienmitglieder Geld, ist es verständlich, wenn Sie keine Zinsen verlangen wollen – immerhin möchten Sie nicht an der finanziellen Not Ihrer Freunde verdienen. Aber Vorsicht: Überschreitet das Darlehen einen bestimmten Freibetrag und erheben Sie darauf keine Zinsen, kann für den Darlehensnehmer eine Schenkungssteuer anfallen. Auch bei einem sehr niedrigen Zinssatz kann das Finanzamt von einer Schenkung ausgehen. Im schlimmsten Fall wird ein zinsloses Darlehen für Ihre Freunde am Ende teurer, als wenn Sie Zinsen vereinbaren.

Orientieren Sie sich am besten am marktüblichen Zins für Darlehen der Deutschen Bundesbank. Aktuell sind Zinsen historisch niedrig – unter 3 Prozent sind nicht unüblich. Vereinbaren Sie deutlich höhere Zinsen, sind diese unter Umständen sittenwidrig und gegebenenfalls unwirksam. In einem solchen Fall sollte der Darlehensnehmer das Darlehen auch keinesfalls annehmen.

Gut zu wissen: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen

Die Begriffe Kredit und Darlehen werden im Alltag meist synonym verwendet. Es gibt allerdings einen rechtlichen Unterschied, den Sie im BGB in den Paragrafen 488 bis 490 nachlesen können: Kredit ist ein Oberbegriff für alle Geldanleihen. Das Darlehen ist entsprechend eine Unterform des Kredits.

Mit der Zeit hat sich eine Unterscheidung zwischen Kredit und Darlehen nach der Laufzeit ergeben. So hat das Darlehen in der Regel eine längere Laufzeit. Sie kennen bestimmt den Begriff Sofortkredit: das sagt schon aus, dass es sich bei dem Kredit eher um etwas Schnelles handelt. Hier sind geringe Kreditbeträge und kurze Laufzeiten nicht unüblich. Aber keine Angst: In der Praxis gibt es eigentlich keinen Unterschied mehr zwischen Kredit und Darlehen. Auch die Regelungen des BGB, die sich auf Darlehen beziehen, gelten ebenso bei einem Kredit. Sie können also beide Begriffe verwenden und entsprechend auch einen Privatkredit vergeben.

Privat Geld verliehen: Wie bekomme ich es zurück?

Sie haben Geld an Freunde oder Familienmitglieder geliehen und es nach Ablauf der Frist nicht zurückerhalten? Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, gehen Sie sicher, dass es sich nicht etwa um ein Versehen handelt und Ihr Bekannte oder Ihre Bekannte nicht einfach vergessen hat, das Geld zurückzubezahlen:

Nehmen Sie Kontakt auf: Auch wenn es vielleicht unangenehm ist, Ihre Freunde zu fragen, wann Sie das Geld zurückbekommen, haken Sie nach. Fragen Sie nach dem Grund. Wurde die Rückzahlung einfach vergessen? Braucht er oder sie einen Zahlungsaufschub? Sie können auch Ratenzahlung anbieten, falls das für Sie in Frage kommt.

Erinnern Sie an die Zahlung: Verfassen Sie ein Erinnerungsschreiben. Darin können Sie angeben, dass Sie auf Fristen verzichten oder keine Gebühren für den Verzug verlangen. Das zeigt, dass Sie Verständnis für den Schuldner oder die Schuldnerin haben. Nennen Sie in diesem Schreiben das aktuelle Datum, den geliehenen Betrag und den Darlehensvertrag, falls Sie einen abgeschlossen haben. Kleiner Tipp: Informieren Sie Ihre Freundin vorher über das Schreiben, damit Sie davon nicht überrascht wird.

Geld ohne Vertrag verliehen: Was kann ich tun?

Sie haben keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen? Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag zwischen Ihnen und demjenigen, dem Sie das Geld geliehen haben bindend. Sie müssen Ihre Forderung an den Schuldner allerdings nachweisen. Ohne jegliche Beweise, dass Sie Geld verliehen haben, wird es sehr schwierig, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten. Aber keine Sorge! Mit ein paar kleinen Tricks kommen Sie auch ohne schriftlichen Vertrag oder Kontoauszüge  an Ihre Beweise.

Zahlungsaufforderung: Sie haben bisher keinen Nachweis darüber, dass Ihre Freundin Ihnen Geld schuldet und auch nicht über die Höhe der Summe? Schicken Sie ihr eine Zahlungsaufforderung und geben Sie einen Darlehensbetrag an, der deutlich über dem Betrag liegt, den Sie verliehen haben. Antwortet die Schuldnerin nun, dass sie Ihnen viel weniger schuldet, haben Sie einen Nachweis über das Darlehen und im besten Fall sogar über die tatsächliche Höhe.

Zeugen, Nachrichten, Belege: Fordern Sie den Schuldner vor Zeugen zur Rückzahlung des Darlehens aus. Diese können Ihre Forderung dann bestätigen. Sammeln Sie außerdem Nachrichtenverläufe und auch sämtliche Belege, wie Überweisungsbelege oder Auszahlungsbelege. Auch Fotos können unter Umständen als Beweis dienen, dass Sie Geld geliehen haben und dieses nicht zurückerhalten.

Gut zu wissen: Verjährungsfrist für privat verliehenes Geld

Erhalten Sie ihr privat geliehenes Geld nicht zurück, haben Sie drei Jahre Zeit, dieses zurückzufordern. Nach Ablauf dieser Frist entfällt Ihr Anspruch jedoch – zumindest wenn Sie keine Mühen unternommen haben, Ihr Geld wiederzubekommen. Haben Sie allerdings bei Gericht bereits einen sogenannten Zahlungstitel erwirkt, haben Sie 30 Jahre Zeit, das Geld zurückzufordern – zur Not durch zwangsvollstreckende Maßnahmen.

Mahnung schreiben und Verzugszinsen erheben

Bevor Sie gerichtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten, hilft in vielen Fällen eine schriftliche Mahnung. Diese können Sie selbst schreiben oder auch Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin damit beauftragen. Von wem die Mahnung verfasst ist, spielt dabei keine Rolle – ein anwaltliches Schreiben erweckt oft jedoch einen größeren Eindruck.

Mit einer Mahnung setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug. Dabei kündigen Sie direkt an, dass Sie gerichtliche Schritte gegen Ihn erheben werden, sollte er das Geld nicht sofort zurückzahlen. Außerdem können Sie Verzugszinsen erheben.

Versenden Sie die Mahnung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – so können Sie sicher gehen, dass sie definitiv ankommt

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Um privat verliehenes Geld zurückzufordern, können Sie auch mit einem Mahnantrag ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Reichen Sie dafür einen Mahnantrag beim zuständigen Gericht ein. Wichtig ist, dass der Mahnantrag formal korrekt ist. Das Antragsformular dafür ist relativ umfangreich. Lassen Sie sich hier am besten von einem Anwalt beraten.
Gibt das Mahngericht nun Ihrem Antrag statt, erwirken Sie damit einen Vollstreckungsbescheid – auch Titel oder Zahlungstitel genannt. Mit diesem kann ein Anwalt oder eine Anwältin Ihr Geld mit Hilfe zwangsvollstreckender Maßnahmen zurückholen.

Was sind zwangsvollstreckende Maßnahmen?

Mit dem vollstreckbaren Titel, den Sie vor dem Mahngericht erwirkt haben, kann ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin mit einer Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Dieser wird zuerst eine weitere Frist einräumen, innerhalb der Ihr Schuldner das Geld zurückzahlen kann. Tut er das nicht, kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände des Schuldners pfänden.


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