Eigentumsübergang: Infos und Rechtsberatung

Eigentumsübergang nennt man den Moment, in dem das Eigentum an z.B. einem Gegenstand von einer Person auf eine andere übergeht. Dies erfordert einen Rechtsakt, nämlich Einigung und Übergabe.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

In einigen Fällen sind für den Eigentumsübergang ganz besondere Anforderungen erforderlich. So z.B. muss der Erwerber eines Grundstückes als neuer Eigentümer in ein Grundbuch eingetragen werden. Allein mit dem Kaufvertrag, der auch notariell beurkundet werden muss, ist der Eigentumswechsel noch nicht vollzogen. Hierfür bedarf es einer weiteren Vereinbarung, die als Auflassung bezeichnet wird. Die Auflassung kann, muss aber nicht im Kaufvertrag enthalten sein. Der weit überwiegende Teil der Kaufverträge beinhaltet aber bereits die Auflassungserklärungen. Soll es eine gesonderte Auflassungserklärung geben, muss dies erneut vor einem Notar beurkundet werden, was weitere Kosten verursacht.  Für den Eigentumsübergang an einer Sache ist die Übergabe erforderlich. Sie kann ersetzt werden, wenn sich die Sache bereits im Besitz des neuen Eigentümers oder eines Dritten befindet.


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