Abtretungserklärung: Was sie bedeutet und wann Sie sie brauchen

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die Abtretungserklärung ist ein Vertrag, mit dem der Gläubiger (Zedent) seine Forderung an einen Dritten (Zessionar) übertragen kann. Damit tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Dieses hat der Gesetzgeber in den §§ ff 398 BGB definiert.

Was ist eine Abtretungserklärung genau?

Zum Zustandekommen eines Abtretungsvertrages ist es erforderlich, dass der bisherige Gläubiger gegenüber dem Dritten (Zessionar) die Abtretung (Zession) erklärt und der Zessionar die Abtretung annimmt. Zwischen dem Zedent und der Zessionar muss es folglich zu einer Einigung über den Forderungsübergang kommen. Nach erfolgter wirksamer Abtretung ist der Zessionar der Inhaber der abgetretenen Forderung und kann diese dem Schuldner gegenüber geltend machen. Allerdings kann der Schuldner dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegenhalten, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren (§ 404 BGB). Das heißt, dass dem Schuldner gegen den Zessionar zustehen, die er zum Zeitpunkt der Abtretung auch gegen den bisherigen Gläubiger hatte. Gleiches gilt für die Aufrechnung.

Dürfen Forderungen miteinander aufgerechnet werden?

Gem § 406 BGB kann der Schuldner eine ihm gegen den bisherigen Schuldner zustehende Forderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen. Dieses gilt jedoch nur, wenn der Schuldner bei Erwerb der Forderung von der Abtretung keine Kenntnis hatte oder die Forderung erst nach Erlangung der Kenntnis und später als die abgetreten Forderung fällig geworden ist. In diesen Fällen ist eine Aufrechnung dann nicht möglich.

In der Praxis spielt die Forderungsabtretung vor allem zur Sicherung von Bankkrediten eine überaus große Rolle.


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