Frachtfrei: Wer hat wann die Versandkosten zu tragen?
Eine frachtfreie Lieferung ist, wie der Name schon sagt, eine Lieferung, bei der der Versender die Kosten zu tragen hat, nicht der Empfänger der Leistung oder Lieferung.
Wer hat die Kosten eines Versandes zu tragen?
Solange klare vertragliche Regelungen dahingehend bestehen, wer die Kosten eines Versandes zu tragen hat, wirft der Versand oder die Lieferung erst einmal keine weiteren Probleme auf. Oftmals bestehen solche vertragliche Regelungen aber nicht. Möglich sind auch Konstellationen sich gegenseitig widersprechender allgemeiner Geschäftsbedingungen. In diesem Fall stellt sich die Frage, was die Parteien nun eigentlich vereinbart haben. Soweit überhaupt keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, ist jedenfalls die gesetzliche Rechtslage zur Beurteilung der Frage heranzuziehen.
Insbesondere bei den inzwischen sehr häufig auftretenden Versandgeschäften kleineren Umfangs über das Internet machen die Versandkosten einen oftmals erheblichen Teil der Leistung aus oder überschreiten sogar den vereinbarten Preis einer Sache, so dass die Frage durchaus wirtschaftlich von Belang ist. Ein weiteres Problemfeld ist, wer die Gefahr des Versandes trägt, wer also im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes der Sendung welche Rechte und welche (Beweis-)Pflichten hat. Muss der Kaufpreis der Ware bezahlt werden und besteht ein Anspruch auf Ersatz oder Reparatur der beschädigten Sache?
Frachtfrei: Beratung durch einen Anwalt
Diese Fragen wird Ihnen ein/e hierauf spezialisierte/r Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin der Deutschen Anwaltshotline in den meisten Fällen telefonisch abschließend binnen weniger Minuten beantworten können. Sollte im Einzelfall eine komplexe Fallgestaltung vorliegen, nennt sie/er Ihnen die vorzunehmenden rechtlichen Schritte, damit Sie keine Rechtsverluste erleiden.