Wann gilt ein mündlicher Kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, der in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genauer geregelt ist.
Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden. Eine der wichtigen Ausnahmen ist in § 311 b BGB geregelt, wonach ein Kaufvertrag über ein Grundstück nur wirksam ist, wenn er notariell geschlossen wird. Ein nur mündlicher Vertrag wäre daher unwirksam. Bei einem mündlichen Kaufvertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Vertragsabschluss im Streitfall bewiesen werden kann, z.B. durch Zeugen, die beim Abschluss zugegen waren. Da die Beweisführung mit Zeugenaussagen häufig unsicher ist, sollten Verträge nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.
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