Lieferschein: Infos und Rechtsberatung
Der Lieferschein ist ein Dokument, welches eine Aufstellung über Waren, die zum Versand gekommen sind, enthält.
Er beinhaltet insbesondere Angaben zur Stückzahl, zum Gewicht, zum Lieferdatum und eine genaue Beschreibung des Liefergegenstandes. Quittiert der Empfänger den Lieferschein, gilt er als Nachweis des Zugangs. Aber auch ohne Unterschrift hat der Lieferschein Beweischarakter und gilt somit als Urkunde. Trotz dieser Nachweisfunktion gibt es keine gesetzliche Regelung des Lieferscheins. Eine Aufbewahrungspflicht gilt für Kaufleuten, die diesen gemäß § 147 Abgabenordnung mindestens sechs Jahre aufbewahren müssen. Stellt er gleichzeitig eine Rechnung dar, verlängert sich dadurch die Aufbewahrungsfrist auf mindestens zehn Jahre. Immer mehr setzt sich in jüngster Zeit bei einem Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter hier ist die Automobilindustrie.
In einer kompetenten Beratung durch die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Sie sich zu diesen Thema gern näher informieren.