notarielles Schuldanerkenntnis - Infos und Rechtsberatung
Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein vollstreckbarer Titel, mit dem sich der Anerkennende dazu verpflichtet, dem Empfänger einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Aus dem notarielle Schuldanerkenntnis kann direkt wie aus einem Urteil vollstreckt werden. Der Gläubiger der Forderung kann also sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen und/oder das Konto des Schuldners pfänden lassen.
Wird ein Schuldanerkenntnis nicht vor einem Notar abgegeben, spricht man von einem privatschriftlichen Schuldanerkenntnisse. Auch ein solches ist wirksam. Jedoch kann man aus diesem nicht direkt vollstrecken sondern muss vielmehr auf dem Klagewege erst ein Urteil erwirken.
Da Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses für den anerkennenden Schuldner mit erheblichen Risiken verbunden ist, weil es dem Gläubiger einen schnellen Zugriff auf das Vermögen des Schuldners ermöglicht, sollte man ein solches Schuldanerkenntnis keinesfalls ohne rechtliche Prüfung abgegeben.
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