Rückübertragung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Rückübertragung - Infos und Rechtsberatung

Gegenstand einer Rückübertragung sind Sachen und Waren, die möglicherweise auf Grund eines gescheiterten Vertrags zu Unrecht zunächst übertragen worden sind und an den Übertragenden auf Grund der Sach- und Rechtslage wieder zurückgegeben werden müssen.

Rückübertragungsansprüche spielen z.B. eine Rolle bei Schenkungen, die wegen groben Undanks widerrufen werden können. Dies wäre dann der Fall, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Wobei "grober Undank" ein gesetzlicher Begriff ist und mehr meint als fehlende Dankbarkeit. Rückübertragungsansprüche z.B.von Immobilien können aber auch im Zusammenhang mit Scheidungen ein Thema sein, so z.B. wenn die Schwiegereltern im Vertrauen auf den Bestand der Ehe Immobilienübertragungen an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter tätigten und dieses nun rückgängig machen wollen.

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