Schwebend unwirksam: Was bedeutet die "schwebende Unwirksamkeit"?
Der Begriff der schwebenden Unwirksamkeit ist eng verbunden mit dem Vertragsrecht: Er bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, aber noch nicht belastbar ist. D.h. eine oder beide Vertragsparteien können Ihre Rechte aus dem Vertrag noch nicht einklagbar geltend machen, der Vertrag hat also erst mal quasi den Wert einer Absichtserklärung. Erst mit der Genehmigung durch z.B. einen Dritten oder den Eintritt einer vertraglich festgelegten Bedingung wird der Vertrag wirksam und für die Parteien bindend.
Wann kommt die schwebende Unwirksamkeit zur Geltung?
Wesentliche Bedeutung hat der Mechanismus der schwebenden Unwirksamkeit für Geschäfte mit in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Jugendlichen. Hier gilt im Grundsatz, dass jedes Rechtsgeschäft, welches für den Jugendlichen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, zunächst schwebend unwirksam ist und von der Genehmigung der Sorgerechtsberechtigten abhängt. Ausnahmen ergeben sich nur im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen oder im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses.
Die schwebende Unwirksamkeit spielt auch bei Vertretung ohne Vertretungsmacht eine Rolle, auch hier hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung durch den Vertretenen ab.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG!