Unverzüglich: Was der Begriff im juristischen Sinne bedeutet
Der juristische Begriff "unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Diese Definition lässt sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch entnehmen.
Wann wird dieser Begriff angewendet?
Im rechtlichen Bereich existieren unzählige Sachverhalte, deren Erfolg bzw. Misserfolg davon abhängt, ob die jeweilige Partei ohne schuldhaftes Zögern, also unverzüglich gehandelt hat oder nicht. So hat beispielsweise eine zivilrechtliche Anfechtung aufgrund eines Irrtums gemäß § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder wegen einer sogenannten falschen Übermittlung gemäß § 120 BGB ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Wenn Sie Fragen zum Begriff "unverzüglich" haben oder Rechtsrat zu diesem Thema benötigen, stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG für Ihre Fragen zur Verfügung.